Das 5jährige Förderprogramm bezieht nach dem Gesetzentwurf nicht nur kohlegefeuerte, sondern auch Gas-, Öl- und Müllanlagen mit ein. Die Zugangsschwelle für die Unternehmen liegt bei 25 % KWK-Stromleistung an der installierten Gesamtleistung. Damit fallen 63 kommunale Anlagen unter das Sofortprogramm, die einen degressiv gestalteten Ausgleichsbetrag von anfangs 3 Pfennig pro Kilowattstunde erhalten.
"Damit wird verhindert, dass durch ein schlecht gemachtes Energiewirtschaftsgesetz der vormaligen Bundesregierung Investitionsruinen in diesem Bereich entstehen" betont VKU-Präsident OB Gerhard Widder. Neben dieser sofortigen Hilfe müsse allerdings bald eine Regelung gefunden werden, die den nachhaltigen Bestand der Kraft-Wärme-Kopplung sichere, nicht zuletzt aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes.
Nach Auffassung des VKU könne eine solche Regelung in einer Quotenlösung bestehen. Widder wies nochmals darauf hin, dass es um den Bestand und den Ausbau einer modernen und umweltfreundlichen Technik gehe, von der Tausende von Arbeitsplätzen nicht nur in der Energiewirtschaft, sondern auch im deutschen Anlagen- und Maschinenbau abhingen.
ots