Nur durch eine Frist von mindestens dreißig Jahren könne die Regierung den Entschädigungsansprüchen der Kraftwerksbetreiber entgehen. Als Übergangsfrist seien drei Jahre geplant. Mit dieser Formel, "30 plus drei" werde die rotgrüne Koalition in die nächsten Ausstiegsverhandlungen mit den Energieunternehmen gehen. Bisher hätten sich die Grünen mit ihrer Parteibasis jedoch noch nicht auf eine derart lange Restlaufzeit einigen können.
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