Für den Einbau von Ladestationen können Privatpersonen und auch Wohnungsunternehmen ab sofort Fördermittel beantragen. Je nach dem, wie hoch der Preis für den Kauf und die Installation sind, können die Kosten äußerst gering ausfallen.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und die KfW starten zum 24. November die Förderung neuer Ladestationen für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von Wohngebäuden. Für den Kauf und die Installation einer neuen Ladestationen einschließlich des Anschlusses an das Stromnetz kann ein Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt beantragt werden.
Voraussetzung für die Förderung ist eine Ladeleistung von 11 kW und die Möglichkeit der intelligenten Steuerung der Ladestation. Außerdem muss der Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen, was über die eigene Erzeugung oder aber über einen entsprechenden Stromvertrag realisiert werden kann. Die Kosten für die Installation der Anlage werden mitberücksichtigt.
Die Gesamtkosten müssen zwingend mindestens 900 Euro betragen, es können aber auch Zuschüsse für mehrere Ladesäulen beantragt werden. Liegen die Kosten für die einzelne Ladesäule unter 900 Euro, wird der Zuschuss reduziert. Die Liste der förderfähigen Hersteller und Geräte ist lang.
Die Preise für Ladestationen variieren stark und das gilt ebenfalls für die Kosten, die für Umbaumaßnahmen oder die Verlegung eines Kabels anfallen können. Der Einbau wird durch die Förderung erheblich günstiger, theoretisch ist es sogar möglich, dass die Förderung die Kosten nahezu ausgleicht.
Die Förderung für die Ladestation ist dabei beispielsweise mit der Förderung für eine neue Photovoltaikanlage kombinierbar.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen (auch Mieter), Wohneigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger, erklärt die KfW-Bank. Der Zuschuss müsse vor Beginn des Vorhabens im KfW-Zuschussportal beantragt werden. Die Auszahlung erfolge nach Abschluss der Maßnahme gegen Vorlage der von den durchführenden Fachunternehmen erstellten Rechnungen. Ziel der Förderung sei es, Privatpersonen zu motivieren, auf elektrisch betriebene Fahrzeuge umzusteigen und hierfür eine ausreichende Ladeinfrastruktur im privaten Bereich zu schaffen.