Plambeck erzeuge zwar Windstrom, beziehe für die Versorgung von Haushalten jedoch ausschließlich Strom aus konventionellen Kraftwerken, also überwiegend Kohle- und Atomstrom. Damit verstoße die Plambeck-Werbung gegen Paragraph 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Mit der Unterzeichnung einer entsprechenden Unterlassungserklärung habe sich Plambeck nun verpflichtet, die "irreführende Werbung" ab sofort nicht weiter zu publizieren.
"Jeder, der sich für die Umwelt engagieren will, sollte nicht durch Falschaussagen und irreführende Produktwerbung zu Fehlkäufen verleitet werden. Plambeck ist kein Ökostromanbieter. Die Verbraucher dürfen nicht irregeführt werden", so Heiko von Tschischwitz, Geschäftsführer der "LichtBlick". "Der Fall Plambeck ist völlig klar: Wer keinen Ökostrom liefert, darf auch nicht so tun, als ob".