Auch die Stadt Gaggenau hat gegen den EnBW-Vertrag geklagt; der entsprechende Verkündigungstermin wurde für den 27. August anberaumt. Nach Angaben des Gerichts sind noch weitere Verfahren anhängig. Das Landgericht hatte bereits Mitte April 1999 einen Stromliefervertrag zwischen Waldshut-Tiengen und der EnBW für nichtig erklärt. Die an der Schweizer Grenze gelegene Stadt konnte fortan billigeren Strom aus dem Nachbarland beziehen. Mit Hinweis auf ihren Exklusivvertrag hat die EnBW die Durchleitung des Fremdstroms durch ihr eigenes Netz allerdings noch nicht zugelassen. Das Bundeskartellamt hat aus diesem Grund ein Verfahren wegen des Verdachts missbräuchlicher Verweigerung der Stromdurchleitung angestrengt.