Die Stromrechnung setzt sich aus zwei Preisbestandteilen zusammen: Der Grundgebühr (auch Zählergebühr) und dem Arbeitspreis. Auf Basis dieser beiden Kostenpunkte wird die Abschlagszahlung ermittelt.
Die Stromkosten eines Privatverbrauchers setzen sich im Großen und Ganzen aus zwei Bestandteilen zusammen. Zunächst einmal wird ein Grundpreis - auch Grundgebühr genannt - fällig, manche Energieversorger erheben stattdessen oder zusätzlich eine Zählergebühr, die im Prinzip aber wie die Grundgebühr abgerechnet wird. Diese Grundgebühr oder Zählergebühr ist unabhängig vom Stromverbrauch zu zahlen, so wie auch die Grundgebühr bei einem Handyvertrag fällig wird, auch wenn man nicht telefoniert. In dieser Gebühr sind die Leistungen des Stromanbieters, wie die Leistungsbereitstellung, Aufwendungen für die Abrechnung etc. einberechnet.
Wie hoch die Grundgebühr oder Zählergebühr ist, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Der eine Stromanbieter verlangt eine höhere Grundgebühr, dafür aber einen niedrigeren Arbeitspreis. Zudem ist die Höhe der Zählergebühr oft auch davon abhängig, ob man einen einfachen Stromzähler hat oder einen Doppelttarif-Zähler, den man etwa benötigt, wenn man Nachtstrom bezieht. Für einen Zweitarif-Zähler wird oft eine etwas höhere Grundgebühr fällig. Die Höhe dieser Zählergebühr können Sie Ihrer letzten Stromrechnung entnehmen. Möchten Sie den Stromanbieter wechseln, dann sehen Sie die einzelnen Bestandteile der Stromrechnung in unserem Tarifrechner aufgelistet.
Zur Grundgebühr kommt der Preis pro Kilowattstunde, der auch als Arbeitspreis bezeichnet wird, hinzu. Dieser berechnet den tatsächlich verbrauchten Strom, so wie etwa der Minuten-Preis bei einem Handy- oder Telefonvertrag. In dem Arbeitspreis sind etwa Mehrwertsteuer und EEG-Umlage, Transport, Konzessionsabgabe oder die Kosten für die Netznutzung enthalten. Wer einen Nachtstromtarif bezieht findet auf seiner Stromrechung zwei Angaben für den Arbeitspreis, denn dann wird zwischen Hauptzeit und Nebenzeit unterschieden, auf der Stromrechnung heißt dies oft "Hochtarif" und "Niedertarif" (Abkürzung: HT / NT).
Auf dem Grundpreis und dem Arbeitspreis basiert dann die Abschlagszahlung, die meist monatlich zu entrichten ist. Der Stromanbieter schätzt also - basierend auf dem Vorjahresverbrauch - wie viel Strom der Kunde voraussichlich verbrauchen wird und errechnet anhand des Arbeitspreises, wie viel dies pro Monat kostet.
Am Ende einer Zahlungsperiode (meist einmal im Jahr) erhält man seine Stromrechnung, auf dieser wird er tatsächliche Verbrauch mit der Abschlagszahlung verglichen. Entweder liest der Energieversorger den Stand am Stromzähler ab, um die Stromkosten zu ermitteln, oder der Kunde übermittelt den Zählerstand selbst. Hat der Kunde mehr Strom verbraucht, als er über die Abschlagszahlungen bereits bezahlt hat, wird eine Nachzahlung fällig. Hat man weniger verbraucht - etwa durch den Austausch von alten Stromfressern - erhält man eine Rückzahlung.
Energieausweis
Der Energieausweis für Immobilien
Der Energieausweis kann helfen, energieeffizienter zu leben. Beim Kauf oder Mieten einer Immobilie oder einer Wohnung soll er schnell und übersichtlich anzeigen, wie hoch der Verbrauch des Wohnung oder des Hauses ist.
Energieverbrauch
Energieverbrauch zu hoch – was tun?
Der Energieverbrauch kann schnell zu einem hohen Kostenfaktor werden, wenn man die eigenen Werte nicht kennt und sie nicht im Blick behält. Mit den richtigen Geräten aber auch mit dem passenden Verhalten kann der Verbrauch niedrig gehalten werden.
Kyoto-Protokoll
Kyoto-Protokoll für ein besseres Klima
Bei dem Kyoto-Protokoll handelt es sich um eine Vereinbarung, um den Klimawandel und die Erderwärmung zu begrenzen. Das Protokoll wurde bereits von vielen Staaten weltweit unterschrieben. Die Verpflichtungen für die jeweiligen Länder sehen sehr unterschiedlich aus.