Der Klimaschutz wird auf internationaler Ebene, in der EU und auch in Deutschland durch Gesetzte vorangebracht. Dabei geht es häufig darum, gefährliche Treibhausgase zu mindern und Energie zu sparen.
Auch die Bundesregierung hat bereits mehrere Gesetze verabschiedet, um das 2-Grad-Ziel zu unterstützen. Die drei Säulen, auf die sich die Gesetze stützen, betreffen den Ausbau erneuerbarer Energien, die Abkehr von fossilen Energieträgern und die Steigerung der Energieeffizienz und finden sich im Klimaschutzplan 2050 wieder. Dieser sieht vor, dass Deutschland 2050 weitestgehend treibhausneutral werden soll. Bis 2030 sollen die Treibhausgas-Emissionen um 55 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 sinken.
Der Klimaschutzplan 2050 umfasst somit teilweise Maßnahmenprogramme beispielweise für die Energieversorgung Deutschlands, den Gebäude- und Verkehrsbereich, die Industrie und auch die Landwirtschaft. Die Ziele für die einzelnen Sektoren und daraus abgeleitete Maßnahmen wurden im Klimaschutzprogramm 2030 konkretisiert.
Der Klimaschutzplan 2030 aus vier großen Komponenten. Ein Maßnahmenbündel dient der Senkung der CO2-Emissionen. Im Energiesektor bedeutet das den weiteren Ausbau an erneuerbaren Energien auf 65 Prozent des Stromverbrauch bis 2030. Im Gebäudesektor wird er Umstieg auf klimafreundliche Technologien seit 2020 gefördert, das gilt beispielweise für den Austausch einer alten Ölheizung gegen eine Ököheizung.
Bei dem zweiten großen Teil geht es darum, höhere ökologische Standards zu fördern. Beispielsweise verteuert sich ab 2021 die KFZ-Steuer für Autos mit hohem Spritverbrauch, damit Bundesbürger sich eher für einen PKW mit sparsamem Verbrauch oder gar ein E-Auto entscheiden. Auf der anderen Seite wird der Kauf alternativer Antriebe gefördert. Beiden sind Maßnahmen, um den Umbau der Mobilität voranzubringen.
Drittens wird der Ausstoß von CO2 bepreist. Über den sogenannten CO2-Preis müssen Firmen, die Heizöl, Benzin und Co. verkaufen, Emissionsrechte erwerben. Die Kosten müssen erstmals 2021 gezahlt werden und steigen gestaffelt bis zum Jahr 2025. Bürger sollen dabei aber gleichzeitig über diverse Maßnahmen, wie eine erhöhte Pendlerpauschale und Wohnegeld, entlastet werden.
Zuletzt sieht der Klimaschutzplan vor, dass die Wirksamkeit und das Vorankommen aller Maßnahmen jährlich überprüft und gegebenenfalls nachgesteuert werden kann.
Wesentliche Vorschriften fallen dabei unter das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie unter die Energie-Einsparverordnung (EnEV) bzw. das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Viele Ziele überschneiden sich auch innerhalb der unterschiedlichen Gesetze.
Für die Umsetzung im Energiesektor liegt beispielsweise seit vielen Jahren das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zugrunde. Da den erneuerbaren Energien Wind, Wasser, Sonne und Biomasse aufgrund ihrer unendlichen Verfügbarkeit eine wichtige Rolle im Energieerzeugungssystem der Zukunft zugeschrieben wird, trat das Gesetz für den Umstieg auf erneuerbare Energien bereits im Frühjahr 2000 in Kraft. Das Gesetz regelt die Abnahme und die Vergütung von Strom aus Wasserkraft, Windkraft, Solarenergie, Geothermie, Deponiegas, Klärgas, Grubengas und Biomasse. Schon mehrere Male musste das Gesetz an aktuelle Gegebenheiten angepasst werden. Ein wichtiges Gesetz für die Nutzung klimafreundlicher Energiequellen ist in diesem Zusammenhang auch das Kohleausstiegsgesetz: Bis 2038 soll der letzte Meiler abgeschaltet werden.
Um die Energieeffizienz zu steigern, sollen auch private Häuser und Wohnungen energetisch optimiert werden. Dazu wurde zunächst die Energieeinsparverordnung (EnEV) ins Leben gerufen, die ebenfalls mehrmals novelliert die Anforderungen an Fenster, Dächer und Fassaden für Hausbesitzer festlegt. Auf einige Hausbesitzer kamen mit der Einführung und den Reformen Nachrüstpflichten zu, etwa bei der Dämmung der Dachböden. Es wurde beispielsweise zur Vorschrift, die oberste Geschossdecke, die an eine unbeheizte Etage anschließt, zu dämmen.
Für Heizkessel, die vor 1985 eingebaut wurden, gilt mit der Fassung von 2014 die Pflicht zum Austausch. Gleichzeitig regelt die Verordnung auch alles rund um das Thema Energieausweis. Dieses Dokument muss bei jeder Wohnungs- oder Hausbesichtigung vorgelegt werden und wesentliche energetische Eckdaten zur Immobilie übersichtlich darstellen.
Im November 2020 wurde die EnEV und das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) vom Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst. In das neue Gesetz ist ebenfalls das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) eingeflossen, das untere anderem Ziele für den Anteil Erneuerbarer bei der Wärmebereitstellung festlegte.
Das neue GEG fasst somit Kriterien für energetische Standards von Gebäuden, Nutzung von Energieausweisen und erneuerbarer Energien in Gebäuden zusammen.
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