Der Energieausweis kann helfen, energieeffizienter zu leben. Beim Kauf oder Mieten einer Immobilie oder einer Wohnung soll er schnell und übersichtlich anzeigen, wie hoch der Verbrauch des Wohnung oder des Hauses ist.
Der Energieausweis ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet. Damit hilft er zukünftigen Besitzern oder Mietern insofern weiter, als er den energetischen Qualitätsstandard des jeweiligen Gebäudes dokumentiert und den zukünftigen Energieverbrauch abschätzt.
Bei Gebäuden, die vor 1966 gebaut wurden, ist seit 01.07.2008 Mietinteressenten oder Käufern der Energieausweis vorzulegen. Bei nach 1966 errichteten Immobilien ist der Energieausweis seit Januar 2009 Pflicht. Wer sein Haus in naher Zukunft nicht verkaufen oder vermieten möchte, benötigt also einen Energieausweis. Ab November 2020 gilt das auch für Immobilienmakler.
Mit der Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV) gab es größere Anpassungen für die Energieausweise. Optisch aufgebessert wurden damals die Heizkosten und sind seit dem nicht mehr nur von grün bis rot dargestellt - auch neun Effizienzklassen helfen bei der Darstellung. Die Angaben reichen dabei bis zu 250 Kilowattstunden. Neu war damals auch, dass der Ausweis Interessenten auch ohne Aufforderung und spätestens bei der Gebäudebesichtigung vorgelegt werden muss. Zudem wurden Modernisierungsempfehlungen der Austeller auf der vierten Seite des Ausweises mit aufgeführt - und das gilt auch bis heute.
Im November 2020 wurde das neue Gebäudeenergiegesetz ins Leben gerufen, das mehrere Gesetze, darunter auch die Energiesparverordnung bündelt. Damit ergaben sich für Verbrauchsausweise folgende Änderungen:In dem Energieausweis wird der Endenergiekennwert des jeweiligen Gebäudes errechnet und dargelegt. Wobei zu berücksichtigen ist, dass es verschiedene Aspekte gibt, die den aktuellen Energieverbrauch zu Ungunsten des Verbrauchers beeinflussen können. Das Nutzverhalten des jeweiligen Mieters/Käufers sowie die äußeren Witterungsverhältnisse müssen beim Energieverbrauch Beachtung finden. Bei den Nebenkosten, z.B. Heizkosten, lassen sich daraus nur grenzwertige Rückschlüsse auf den tatsächlichen Verbrauch schließen. In den Fußnoten des Energieausweises wird auch darauf besonders hingewiesen.
Was allerdings beim Mieten einer Wohnung Beachtung finden sollte, ist die Lage der jeweiligen. Liegt die angemietete Wohnung in der Mitte eines Gebäudes und nicht unter dem Dach, so ist der Energiebedarf geringer. Im Energieausweis wird der Endenergiekennwert des gesamten Hauses berechnet.
Hauseigentümer erfahren durch einen Energie-Fachberater und den ausgestellten Energieausweis, welche Modernisierungsmaßnahmen für ihr Gebäude in Frage kommen, um den Energieverbrauch zu senken. Vorher sollte aber mit dem Energie-Fachberater abgeklärt werden, welche Energieeinsparmöglichkeiten beim Gebäude finanziell realisierbar sind und welche Maßnahmen zu Einspareffekten führen.
Ausbau- oder Modernisierungsmaßnahmen können durchgeführt werden im Keller- und Dachbereich, Innenausbau, bei den Fenstern und Türen, der Außenfassade des Hauses und natürlich der Heizungsanlage in Verbindung mit Solarkollektoren.
Grundsätzlich können Energieausweise für bestehende Gebäude entweder auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des gemessenen Energieverbrauchs ausgestellt werden. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) empfiehlt den sogenannten Bedarfsausweis, da er eine vom Nutzer unabhängige Bewertung und einen optimalen Einstieg in die energetische Modernisierung eines Gebäudes biete.
Der sogenannte Verbrauchsausweis dagegen entsteht auf der Grundlage der Heizkostenabrechnungen und gibt den Energieverbrauch der Gebäudenutzer bei Heizung und Warmwasser in den zurückliegenden drei Jahren an. Die Bewertung eines Gebäudes hängt somit auch vom individuellen Heizverhalten der Bewohner ab.
Beim sogenannten Bedarfsausweis nimmt der Fachmann in einer technischen Analyse die Bausubstanz und die Heizungsanlage des Gebäudes genau unter die Lupe. Er deckt die energetischen Schwachstellen auf und gibt Tipps für eine Modernisierung. Aufgrund des energetischen Zustands des Gebäudes wird die Energiemenge berechnet, die für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung bei einer durchschnittlichen Nutzung anfällt.
Seit dem 8. Juli 2015 besteht die Ausweispflicht auch für Dienstleistungsgebäude, die größer als 250 Quadratmeter sind. Sind die Gebäude vermietet, ist der jeweilige Mieter oder Pächter zum Aushang verpflichtet. Auch in Kinos, Theatern, Banken und ähnliche Gebäuden müssen Energieausweise für Besucher gut sichtbar ausgehängt werden. Die Regelung bezieht sich auf Gebäude mit über 500 Quadratmetern Nutzfläche und regem Publikumsverkehr.
Bei Immobilienanzeigen gehören bestimmte Informationen aus dem Energieausweis mit in die Anzeige. Das gilt sowohl für Print- aus auch für Online-Anzeigen. Dazu gehören Angaben zum Energieverbrauch, Energieeffizienzklasse und das Baujahr. Die neuen Ausweise gelten zehn Jahre lang – für ältere Ausweise gibt es Übergangsregelungen.
Zur Ausstellung eines Energieausweises sind unter anderem Handwerksmeister und Techniker berechtigt, wenn sie eine entsprechende Weiterbildung abgeschlossen haben. Gleiches gilt für Energiefachberater. Auch Architekten und Ingenieure mit der nötigen Qualifikation können den Energieausweis herausgeben. Eine bundesweite Austellerdatenbank findet sich beispielsweise bei der Deutschen Energie Agentur (dena).
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