Wo in Deutschland ein Endlager für Atommüll entstehen soll, darüber entscheidet eine dafür eigens ins Leben gerufene Bundesgesellschaft. Die täglich anfallenden radioaktiven Abfälle werden in Zwischenlagern untergebracht, was aber definitiv keine Dauerlösung ist.
Die Anwendung von radioaktiven Substanzen in der Medizin, der Technik und der Forschung verursacht Rückstände, die fachgerecht entsorgt werden müssen. Große Mengen an hochradioaktivem Atommüll entstehen aber vor allem bei der Energiegewinnung durch Kernspaltung. Die Entsorgung dieser nuklearen Abfälle stellt die Politik und die Betreiber von Kernkraftwerken vor große Herausforderungen.
Ein gänzlicher Ausstieg aus der Kernenergie ist in Deutschland bereits im Jahre 2022, die Frage der sicheren Endlagerung radioaktiver Abfälle daher umso dringlicher zu klären. Einen geeigneten Ort für ein Atommüll-Endlager zu finden ist in Deutschland mit vielen Auflagen verbunden. Die rechtliche Grundlage für ein Atommüll-Endlager liefert hierzulande das Standortwahlgesetz (StandAG) 2017.
Spätestens mit der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl und dem Tsunami in Fukushima, in dessen Folge vier von sechs Reaktorblöcken des örtlichen Kernkraftwerkes zerstört wurden, sind die Risiken nuklearer Energiegewinnung und damit auch die Frage der Endlagerung wieder in den Fokus der Berichterstattung geraten. Die Suche nach einem geeigneten Atommüll-Endlager wird dabei im Wesentlichen von der Beschaffenheit und Gefährlichkeit der anfallenden Abfallprodukte bestimmt. So wird zwischen schwach- und mittelradioaktiven Abfällen unterschieden. Zu den hochradioaktiven Materialien, die dauerhaft sicher gelagert werden müssen, zählen vor allem:
Die Halbwertszeiten der radioaktiven Elemente und ihrer Isotope, die in der Kernenergie verwendet werden, betragen teilweise mehrere Millionen Jahre. Ein Atommüll-Endlager, das einen effektiven Schutz vor Strahlung über einen extrem langen Zeitraum garantieren kann, muss daher viele verschiedene Kriterien erfüllen.
Neben der Frage der Sicherheit stellen sich auch jene nach der technischen Machbarkeit und der rechtlichen Grundlage, wenn es um die Wahl eines geeigneten Standortes für ein Atommüll-Lager geht. Dabei gab und gibt es unterschiedliche Ansätze, die jedoch nicht mehr alle verfolgt werden – entweder, weil sie nicht ausreichend erprobt sind, weil die Kosten zu hoch wären oder weil die Rechtsgrundlage fehlt. Dazu zählen etwa Verfahren wie:
Als einzige realistische und rechtlich einwandfreie Lösung wird zum derzeitigen Stand der Wissenschaft die Endlagerung in sicheren Behältern in einem geologisch stabilen Gebiet und möglichst tief unter der Erdoberfläche gesehen. Die Zugänglichkeit für eine gegebenenfalls notwendige Bergung soll dabei auch nach dem Verschluss des Endlagers für mindestens 500 Jahre bestehen bleiben.
Wichtige Kriterien für ein sicheres Endlager sind unter anderem: - mindestens 300 Meter Gestein zwischen Endlager und Erdoberfläche - eine mindestens 100 Meter dicke Schicht aus Granit, Ton- oder Salzgestein um das Endlager - gute Wärmeableitung - keine Wasserpfade, die radioaktive Stoffe an die Erdoberfläche leiten könnten - sichere Lagerung für eine Million Jahre - ausreichender Abstand zu Wohngebieten, Natur- und Kulturgütern an der Oberfläche
Mit der Suche nach einem passenden Platz für ein Atommüll-Endlager ist das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit betraut. Bürger und Bürgerinnen haben dabei umfassende Rechte, etwa das Recht auf Information, auf Abgabe von Stellungnahmen, auf die Veranlassung von Nachprüfungen und nicht zuletzt auf das Einbringen von Einwänden.
Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BFE) ist für die konkrete Erkundung möglicher Standorte zuständig. Sie steht unter Kontrolle des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit, das dem Bundestag über die Bundesregierung Entscheidungsvorschläge vorlegt. Der Prozess wird von einem nationalen Begleitgremium, das sich aus Bürgern und Bürgerinnen zusammensetzt, unterstützt.
Sobald ein geeigneter Standort gefunden ist, gibt das BFE einen Vorschlag ab. Die endgültige Festlegung erfolgt durch den Bundestag, die Entscheidung soll bis 2031 fallen. Die konkrete Umsetzung benötigt allerdings noch viel Zeit: Eine tatsächliche Lagerung radioaktiver Abfälle in einem Atommüll-Endlager soll erst ab 2050 erfolgen.
Derzeit wird atomarer Abfall in zahlreichen Zwischenlagern gelagert, die sich in unmittelbarer Nähe zu Kernkraftwerken befinden — damit sollen lange Transportwege vermieden werden. In den Zwischenlagern befindet sich der atomare Abfall in speziellen Sicherheitsbehältern, den sogenannten Castor-Behältern. Zusätzlich zu diesen kraftwerksnahen Lagerungsmöglichkeiten existieren in Deutschland drei zentrale Zwischenlager in Gorleben, Lubmin und Ahaus. Teilweise werden dort auch schwach- und mittelradioaktive Stoffe gelagert. Die beiden bestehenden Atommüll-Endlager Morsleben und Asse II sind teilweise stillgelegt und eignen sich nicht für die Lagerung hochradioaktiver Abfälle. Aus dem Lager Asse II soll der Abfall zurückgeholt werden, der Standort ist nach heutigen Kenntnisstand nicht auf lange Sicht sicher. Auch im bestehenden Endlager Schacht Konrad dürfen nur schwach- und mittelradioaktive Abfälle gelagert werden.
Das Zwischenlager Gorleben gilt heute als großes Negativ-Beispiel bei der Suche nach einem Endlager für Atommüll. 1977 entschied sich das Land Niedersachsen, den Standort unter anderem als Endlager und Brennelementefabrik zu nutzen. Das sorgte für erhebliche Proteste in der Bevölkerung, auch wegen der Art des Auswahlverfahrens.
Stromflatrate
Stromflatrate - ein "Rundum-Sorglos-Paket"?
Eine Strom-Flatrate erscheint zunächst einmal äußerst lukrativ. Hauptsächlich weil bei einem hohen Verbrauch nicht mit einer Nachzahlung gerechnet werden muss. Aber lohnt sich solch ein Stromtarif finanziell?
Ersatzversorgung
Was ist eine Ersatzversorgung?
Die Ersatzversorgung dient als Notfallabsicherung und wird vom Grundversorger übernommen. Wie kann es überhaupt dazu kommen, dass so eine Ersatzmaßnahme notwendig wird? Wie sollten sich betroffene Stromkunden verhalten?
Redispatch-Maßnahmen
Überschüssiger Strom: Was sind Redispatch-Maßnahmen
Mit Redispatch-Maßnahmen managen die Netzbetreiber den Stromfluss. "Redispatch" steht dabei für kurzfristige Maßnahmen, um die Versorgung stabil zu halten.
Ursachen und Maßnahmen: Was bei einem Stromausfall zu tun ist
Ein Stromausfall kann mehrere Ursachen haben. Vom Kurzschluss über die defekte Stromleitung bis hin zum Blackout-Szenario: Hier erfahren Sie, warum die Stromversorgung unterbrochen sein kann und was in welcher Situation zu tun ist.
Stromanbieter in Deutschland: Wer gehört zu wem?
Mittlerweile gibt es zahlreiche Energieanbieter auf dem Markt. Über Vergleichsrechner findet man ganz einfach den passenden Stromtarif – Doch welcher Stromanbieter gehört zu wem und wer ist Marktführer oder beliebt? Wir geben einen Überblick!
Mit Funksteckdosen den Stromverbrauch im Griff
Funksteckdosen erleichtern das Ein- und Ausschalten des Stromflusses über eine Fernbedienung oder das Smartphone. Damit helfen sie ganz nebenbei, Strom zu sparen. Welche Techniken gibt es, wie funktionieren sie und wo kann man sie einsetzen?