Hallo bin neu hier Es geht um folgendes wir sind umgezogen und haben von eon unsere Schlussabrechnung bekommen. Dort steht das wir innerhalb von einem Zeitraum von 287 Tagen 11958 kWh verbraucht haben sollen. Im gesamten Vorjahr hatten wir 3430 kWh und in dem Jahr davor 6631 kWh für das gesammte Jahr. Es muss erwähnt werden das unser Vermieter selbttätig vor einigen Wochen die Klärpumpe für das Haus auf unseren Zähler angeschlossen hat. Vorher lief die über den Zähler des Nachbarn. Bei denen wurde der Strom abgestellt weil sie ihn nicht zahlen konnten. Was können wir jetzt blos machen. Eon meint das was auf Zähler steht muss wohl stimmen. Wir sind 3 Personen und im letzten Jahr hat sich nur geändert das den Nachbarn der Strom abgestellt wurde und der Vermieter diese Pumpe an unseren Zähler gebaut hat. Eon verlangt nun 1671 Euro Nachzahlung von uns. Sind mit Nerven am Ende. Hoffe uns kann jemand helfen Gruß Cumry
Hallo cumry, sp leid es mir tut, aber E.on ist da im Recht. Du bist der Anschlussnutzer und daher wird davon ausgegangen, dass du das auch verbraucht hast. Es liegt nun an dir, auf zivilrechtlichem Weg das Geld bei deinem Vermieter wieder zu beschaffen. Am besten mal nen Anwalt aufsuchen!! Gruß Markus
Hallo Cumry, Auch Ich denke, daß EON da im Recht ist - Der Nutzer des Stromzählers ist natürlich für den Verbrauch voll und ganz verantwortlich. Ja Ich weis, nachher ist man immer schlauer - Der richtige Weg wäre gewesen, einen Zwischenzähler installieren zu lassen, an dem diese Pumpe angeschlossen worden wäre und daß diese Kosten dann eben separat vom Vermieter wieder hätten erstattet werden müssen. Aber was helfen die vielen "wäre" "hätten""müssen". Wie der "Stromhändler" richtig vorgeschlagen hat, ist es das beste, besonders wenn Ihr einen Rechtschutz habt (Vertragsrecht), sich hier beim Anwalt beraten zu lassen. Was sagt denn eurer ehemaliger Vermieter zu der ganzen Sache? - vielleicht kann man sich da gütlich einigen oder zumindest mit nur ein paar Euros "Lehrgeld" davonkommen.. Ach ja, wichtig!- Die Rechnung müsst Ihr aber trotzdem erst mal zahlen - Das geht ja EON nichts an. Die schicken sonst eine Mahnung und da sind Sie leider im Recht. Es tut Mir wirklich leid, euch nicht helfen zu können, aber haltet uns bitte auf dem laufenden, wie die Sache weiter- bzw. ausgeht! Gruß Erich
Hallo Cumry, Sie haben leider 2 Probleme, erstens mit der Stromabrechnung, die will bezahlt werden und EON ist offensichtlich im Recht, und mit Ihrem Vermieter, denn in wieweit ist die Klärpumpe in den Nebenkosten enthalten? Somit auch von Ihrem Nachbar zu zahlen? Dann, selbst wenn diese Rechnung geklärt ist, wie geht es weiter? Die Gülle muss weggepumpt werden und das auch bezahlt, aber gerecht. Und dies muss mit allen Parteien die diese Zusatzkosten betrifft bereinigt werden. Mit EON könnten Sie eine Ratenzahlung vereinbaren, allerdings nur wenn Sie nicht wechseln. Kopf hoch Carsten
Hallo erstmal danke an alle Werde wohl zum Anwalt. Den Vermieter hat nie was interesiert solange die Miete kam. Wir wohnen jetzt ja auch nicht mehr da seit 3 Wochen. Den Nachbarn wurde vor etwa 4 Monaten der Strom abgestellt und sogar der Zähler abgebaut. Die konnten die hohe Rechnung nicht zahlen. Kommischerweise lief die Pumpe vorher über die Nachbarn. Der Vermieter hat das Kabel so gelegt das es in den Nachbarskeller geht weil da die Pumpe ist. Weis nicht ob da jemand auch noch Stromklau gemacht hat. Können nichts beweisen Gruß Cumry
Hallo Cumry, halt uns auf dem laufenden, wenn im Rhein Main Gebiet ansässig, kann ich einen Anwalt für solche Sachen empfehlen, allerdings nur als PN. Toi toi toi Carsten
Allso heute Abend sind wir an unserer alten Wohnung vorbei gefahren. Und bei den Nachbarn brannte Licht. Obwohl ja der gesammte Zähler von denen abgebaut ist. Die können ja nur Strom von unserer alten Wohnung abzapfen. Werde morgen nochmal Eon anrufen nur wie sage ich das genau. Müssen die nicht jemanden dort hinschicken und das alles mal nachprüfen Gruß Cumry
Stelle es sachlich dar, es gibt da ja deine Geschichte und mit dem was du gesehen hast und daraus vermutest willst du vor der Begleichung das geregelt wissen... Denn das ist schlicht Diebstahl und eine Straftat. Aber, nicht das die wieder einen Anschluss haben... wäre peinlich. Halt aber einen Anwalt in Lauerstellung, wenn im Rhein Main Gebiet ansässig, dann kenne ich einen...
Da oben kenne ich keinen... Du kannst auch so über die Hintertür bei denen nachfragen mit den du schon zu tun hattest beim Stromanbieter. Lass dazu fallen das du nicht eher zahlst bis das geklärt ist und stelle das noch schriftlich dar natürlich per Einschreiben. Bis die reagieren hast du schon mit deinem Juristen alles geklärt. Entweder musst du zurück rudern oder auch nicht. Immerhin hast du jetzt einen begründeten Verdacht, besser auch Fotos machen. Ist zwar alles doof, aber es geht um viel Geld um was Ihr betrogen werdet... Vom Vermieter und/oder Nachbarn.
Ein hessischer Sprichwort sagt: Habbe is besser wie grische. Haben ist besser wie bekommen... Mach Fotos, Videos und du hast was. Du glaubst gar nicht wie viele Leute umfallen wenn hoch offizielle Post kommt. "ich will doch kein Ärger liebe Freundin..." und du zahlst den verlorenen Prozess... und hast evtl. eine Verläumnungsklage am Hals.
MoinMoin, ich glaube, wir haben hier zwei, eigentlich drei Baustellen, die man auseinanderhalten muss: Der über den (sicherlich) geeichten Zähler gemessene Strom wird vom EVU in Rechnung gestellt. Der ist zweifelsfrei zu bezahlen. Da hilft leider nix. Wenn der Vermieter eigenmächtig auf den Zähler seiner Mieter eine Pumpe anschließt, die für die Allgemeinheit benötigt wird, ist das mit ihm zu klären. So wie das klingt, hat der sicher auch keine saubere Nebenkostenabrechnung abgeliefert. Hier muss man ansetzen, um das Geld zurückzubekommen. Der Mehrverbrauch lässt sich ja mit Hilfe der alten Rechnungen feststellen. Einen Stromdiebstahl wird das EVU nur dann verfolgen, wenn er vor dem Zähler stattfindet. Dahinter werden die an den Eigentümer verweisen und nichts weiter unternehmen. Das ist der gleiche Unterschied wie zwischen Diebstal an der Zapfsäule oder aus dem Fahrzeugtank. An der Tankstelle zu sagen, ich zahl´ den Sprit nicht, weil er mit geklaut wurde wird ebensowenig klappen, wie dem EVU zu erklären, dass man die Stromrechnung erst begleicht, wenn dem Diebstahl nachgegangen wird. Sollte hier Strom an einem Zähler vorbei verbraucht werden, wird das den Versorger allerdings bestimmt interessieren. Da kann man evtl. eine kulantere Rechnungsabwicklung erreichen. So long
Stimmt Mix, da sind mehrere Baustellen, die aber alleine anzugehen wenig bringt. Deswegen mein Apell einen Anwalt einzuschalten. Denn aktuell gibt es nur Verdachtsmomente, die müssen beweisssicher belegt werden. Ohne Anwalt fast chancenlos... Das zu eroieren braucht man die Abrechnungen, den Vertrag die Stellungnamen die Fotos usw. ... erst dann wird da was draus. Doch wir sind hier in einem fast öffentlichem Forum. In anderen Foren bekam jemand schon Ärger von einem Anwalt wegen solchen Tipps. Rechtsbelehrung darf nur ein Anwalt. Nicht besserwisserisch gemeint sondern gebranntes Kind...