RE: Sonderkündigung nicht aktzeptiert
Hallo thrilla2k,
auch bei der Vertragsverlängerung benötigt FlexStrom selbstverständlich die ausdrückliche Zustimmung des Kunden für die Änderung der Konditionen, da FlexStrom (bei Privatkunden) kein Recht zu billigen/einseitigen Preiserhöhungen hat! Eine Vertragsverlängerung begründet keinen neuen Vertrag, sondern verlängert, wie der Name es schon sagt, den bestehenden. D.h. hier gilt es der Preisanpassung zu widersprechen und auf die wirksam vereinbarten Konditionen, also die vom Vertragsbeginn, zu bestehen.
Die VZ NRW hat, sofern man auf dem Sonderkündigungsrecht bei einseitigen Preiserhöhungen (die bei FlexStrom ggü. Privatkunden wie bereits ausgeführt grds. nicht rechtswirksam sind) bestehen möchte, einen Musterbrief bereitgestellt:
http://www.vz-nrw.de/UNIQ132430123022229/link946811A.html
Dem Umstand, dass Du, thrilla2k, offensichtlich keine unterjährige Preiserhöhung erhalten hattest, entnehme ich, dass du die optionale Preisgarantie zugebucht hast bzw. dem Unterschieben durch FlexStrom nicht widersprochen hattest - korrekt?
Daher mein Tipp: Verzichte auf die optionale (kostenpflichtige) Preisgarantie, da FlexStrom ohnehin keine einseitige Preiserhöhung vornehmen darf, die über evtl. Erhöhungen der USt, StromSt oder sonstigen rechtlich bedingten Abgaben hinaus geht.
Grüße aus Berlin
Kurzzitate zu FlexStrom:
LG Heidelberg im Urt. v. 29.12.2010, 12 O 76/10 KfH: "versuchte Bauernfängerei", "mehr als Augenwischerei"
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