Lapidar gesagt: Prüfen Sie den Vertrag!
1. Bevor Sie einen Vertrag mit Ihrem neuen Stromanbieter unterschreiben, sollten Sie - wie bei jedem anderen Vertrag auch - das Kleingedruckte beachten.
2. Achten Sie darauf, dass die angegebenen Preise Endpreise sind, so dass keine weiteren Kosten auf Sie zukommen.
3. Achten Sie auf eine faire Mindestlaufzeit. Bei der derzeitigen rasanten Entwicklung des Strommarktes sind Mindestlaufzeiten von drei bis sechs Monaten akzeptabel.
4. Normalerweise kündigt Ihr neuer Anbieter Ihren alten Stromvertrag für Sie. Sollten Sie bis zum Auslaufen Ihres Vertrages keinen neuen Stromanbieter gefunden haben, rutschen Sie automatisch in den Tarif des Grundversorgers. Kündigt Ihr neuer Anbieter für Sie, wird die Umstellung zum Zeitpunkt einer Einigung zwischen altem und neuem Anbieter vorgenommen. Wenn Sie eine Sonderkündigung vornehmen, ist es aufgrund der kurzen Fristen allerdings ratsam, selbst zu kündigen.
5. Es kann durchaus sein, dass in Ihrem neuen Vertrag kein voraussichtlicher Liefertermin angegeben ist. Das liegt vor allem daran, dass sich die Verhandlungen zwischen den Netzbetreibern und den neuen Anbietern zum Teil wochenlang hinziehen können. Wenn Ihnen eine schnelle Umstellung wichtig ist, sollte Sie bei Ihrer Anbieterauswahl darauf achten, ob Ihr neuer Anbieter schon eine Vereinbarung mit Ihrem alten Anbieter getroffen hat. Ist dies der Fall, kann eine Umstellung innerhalb weniger Wochen erfolgen.
6. Achten Sie auch darauf, dass eine mögliche Anmelde- oder Wechselgebühr erst bei Lieferbeginn von Ihrem neuen Anbieter eingezogen wird. Ihre alter Anbieter sollte keine Abschlussforderungen an Sie stellen – alle Zahlungen für Durchleitung oder Netznutzung übernimmt Ihr neuer Anbieter.
Sobald Sie den Vertrag geprüft, unterschrieben und abgeschickt haben, haben Sie Ihre Aufgaben erfüllt. Ihr neuer Anbieter wird sich bei Ihnen melden und Ihnen mitteilen, wann eine Umstellung erfolgen kann. Sie erkennen einen kompetenten Anbieter an einer guten Kommunikation. D.h. er wird Sie über seine wichtigsten Schritte informieren, so dass Sie sich gut aufgehoben fühlen.
Dass eine Umstellung erfolgt, merken Sie zudem daran, dass Ihr alter Versorger den Zählerstand einfordert und Ihnen eventuell eine Abschlussrechnung stellt. Danach werden Sie von Ihrem neuen Versorger mit Strom beliefert, so dass alle weiteren Rechnungen oder Abschläge an ihn bezahlt werden müssen.
Sollten Sie noch von Ihrem Regionalversorger den Strom beziehen, so haben Sie in der Regel nach der AVBeltV eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende – wenn Ihr Vertrag mindestens schon ein Jahr läuft.
Wenn Sie bereits einen besonderen Tarif Ihres Regionalversorgers in Anspruch nehmen - diese sind zumeist günstiger als der so genannte "Allgemeine Tarif" -, so müssen Sie die speziellen Kündigungsfristen beachten. Diese entnehmen Sie bitte Ihrem Stromvertrag.
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