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Wissenswert: die Stromtarifrechner Funktionen

Auf dieser Seite beantworten wir Ihnen Fragen zum kostenlosen Stromrechner von Strom-Magazin.de: Wie funktioniert der Rechner, welche Anbieter sind enthalten, wie aktuell sind die Tarife und wie setzen sich die angegebenen Preise zusammen?


Diese Infos benötigen Sie für den Stromtarifrechner

Um den für Sie günstigsten Stromanbieter zu ermitteln, benötigt der Stromtarifrechner unbedingt zwei Angaben: Zunächst die Postleitzahl Ihres Wohnortes, sodann Ihren jährlichen Stromverbrauch.

Aufschluss über den jährlichen Stromverbrauch gibt die letzte Endabrechnung, dort ist der jährliche Stromverbrauch aufgeführt. Generell wird unterschieden zwischen den verbrauchten Kilowattstunden (kWh) und einem monatlichen oder jährlichen Grundpreis. Bei manchen Energieversorgern kommt noch die Zählermiete hinzu.

Geben Sie also bitte die Postleitzahl Ihres Wohnortes und Ihren jährlichen Stromverbrauch in den Stromtarifrechner ein. Sollten Sie diesen trotz längeren Suchens nicht ausfindig gemacht haben, gehen Sie von folgenden Durchschnittswerten aus: Singlehaushalt etwa 1500 kWh, 2-Personen-Haushalt etwa 2800 kWh, Kleinfamilie mit drei Mitgliedern etwa 4000 kwh und eine Familie mit vier bis sechs Personen etwa 6000 Kilowattstunden.

Wichtig für den Stromtarifrechner: Sind Sie Gewerbestrom- oder Privatkunde?

Geben Sie dann den Anteil des Stromverbrauchs in der Nebenzeit an und hinterlegen Sie die Information, ob Sie Privatkunde sind oder sich für Gewerbestrom interessieren. Wählen Sie die für Sie interessante Laufzeit sowie ggf. die Sie interessierenden Optionen (Bonus, Vorauskasse, Preisgarantie etc.). Im Feld "Ergebnisse" können Sie die Zahl der angezeigten Tarife vergrößern und festlegen, wie viele Tarife von einem Anbieter angezeigt werden sollen. Drücken Sie dann auf den Button "Berechnen". Sie erhalten nach kurzer Wartezeit die günstigsten Stromtarife in Form einer Rankliste angezeigt, in der die günstigsten Stromabieter an vorderer Stelle stehen.

In der Beschreibung des Tarifs finden Sie eine Aufschlüsselung der Kosten. Dass heißt, es ist der reine Kilowattstundenpreis angegeben und die Grund- bzw. Zählergebühr, die gegebenenfalls hinzu kommt. Alle Preise im Privatkundenrechner sind Bruttoendpreise, es kommen keine weiteren Kosten auf Sie zu.

Mein Stromanbieter ist nicht im Stromtarifrechner enthalten

Derzeit sind viele hundert Stromversorger im Angebot von Strom-Magazin.de aufgeführt - und beinahe jeden Tag werden es mehr. Die genaue Auflistung ist sehr aufwändig. Dass Ihr Anbieter nicht im Stromtarifrechner aufgeführt ist, ist deshalb keineswegs ein Zeichen dafür, dass der Anbieter zu teuer ist oder dass sein Angebot einen Haken hat!

Sie können uns aber helfen, unsere Datenbank zu vervollständigen: Schreiben Sie uns einfach eine formlose E-Mail an redaktion [at] strom-magazin [dot] de mit dem Namen Ihres Energieversorgers und ggf. einer Telefonnummer.

Wir kümmern uns darum, dass er in den nächsten Tagen aufgenommen wird.

Danke für Ihre Hilfe!

Sind die Preise im Stromtarifrechner immer aktuell?

Die Redaktion von Strom-Magazin.de ist stets bemüht, die Tarifangaben aktuell zu halten. Das ist manchmal nicht leicht, da zahlreiche Versorger aus Ihren Strompreisen "Staatsgeheimnisse" machen und diese daher nur ungern veröffentlichen. Durch ein raffiniertes Kontrollsystem gelingt es der Redaktion dennoch meist, an die aktuellen Tarife zu gelangen. Daher können Sie davon ausgehen, dass die Preise aktuell sind.

Sollten Sie über aktuellere Preisinformationen verfügen, freuen wir uns über eine E-Mail an redaktion [at] strom-magazin [dot] de.

Sind die Preise in Ihrem Tarifrechner Endpreise?

Ja, die Preise in unserem Stromrechner sind Brutto-Endpreise, also inklusive aller Steuern und Abgaben. Es kommen keine weiteren Kosten auf Sie zu.

Eine Ausnahme aber gibt es: die Gewerbepreise. Da manche Gewerbetreibende einen Teil der Mehrwertsteuer zurück bekommen, haben wir die Gewerbetarife als Netto-Preise gelistet. D.h. zu den angegebenen Preisen müssen noch die Öko- und die Mehrwertsteuer hinzu gerechnet werden. Das gilt aber ausschließlich für die Gewerbepreise.