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Bonusstrom Rhein-Ruhr-Tarif

Ein Stromtarif von Bonus Strom GmbH

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Informationen zum Stromtarif Bonusstrom Rhein-Ruhr-Tarif

Anbieter
Tarifart Privat (normal)
Gültig seit 12.10.2009
Vertragslaufzeit 12 Monate
Verlängerung 12 Monate
Kündigungsfrist 6 Wochen
Preisgarantie 3 Monate
Vorkasse nein

Kosten

Kosten des Stromtarifs Bonusstrom Rhein-Ruhr-Tarif

Cent/kWhPreisstufenGrundgebühr
Gültigkeit des Tarifs
Mo. - So. 0:00 - 24:00
19,60 Ganztägig
0 bis 5.399 kWh / Jahr7,30 Euro / Monat
Gültigkeit des Tarifs
Mo. - So. 0:00 - 24:00
20,50 Ganztägig
5.400 bis 30.000 kWh / Jahr -

Alle Angaben in Euro und Eurocent sind Bruttopreise inkl. MwSt. und Stromsteuer (Regelsatz in Höhe von 2,05 Cent/kWh) sowie der Abgaben gemäß EEG und KWK-G. Die aufgeführten Grundgebühren enthalten alle Kosten für Stromzähler, deren technische Wartung und Abrechnung. Bei Allgemeinen Tarifen der Grundversorgung wurde jeweils der Verrechnungspreis für einen Drehstromzähler in den Kosten berücksichtigt.

Stromquellen

Stromquellen des Stromtarifs Bonusstrom Rhein-Ruhr-Tarif

Viele Verbraucher möchten gerne wissen, aus welchen Erzeugungsquellen sich ein Stromtarif zusammensetzt. Strom-Magazin.de informiert Sie darüber: Nachstehend sehen Sie, aus welchen Quellen sich dieser Stromtarif zusammensetzt sowie - zum Vergleich - die Daten für den bundesdeutschen Durchschnitt.

Erzeugnisquellen für diesen Stromtarif

Fossil

Aus Fossilen Rohstoffen kann man Energie erzeugen. Hierzu gehören: Erdgas, Erdöl.

Fossil
60,71 %
Nuklear

Nukleare Energie wird aus Kernkraftwerken gewonnen, ist somit billiger als regenerative Energie aber auch um einiges gefährlicher und umweltschädlicher.

Nuklear
22,90 %
Ökostrommix

Bei diesen Tarifen sind die ökologischen Ressourcen nicht weiter aufgesplittet. Es kann sich also um verschiedene Quellen handeln.

Regenerativ
16,39 %
CO2-Emissionen
506 g/kWh
Radioaktiver Abfall
0,60 mg/kWh
Erhebungsjahr
2007

Erzeugnisquellen im Bundesdurchschnitt

Fossil 59,00 %
Nuklear 25,00 %
Regenerativ 16,00 %
CO2-Emissionen 506 g/kWh
Radioaktiver Abfall 0,70 mg/kWh
Basisjahr 2008

AGB Bewertung

Bewertung der AGB für den Stromtarif Bonusstrom Rhein-Ruhr-Tarif

Strom-Magazin.de hat die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für diesen Stromtarif ausgewertet.

1 Punkt von 5
Unsere AGB Bewertung
Die Einzelbewertung der AGB
Vertragsdaten
Die Dauer der Erstvertragslaufzeit

Bei Abschluß eines Vertrages ist es für Kunden häufig relevant, sich vertraglich nicht allzu lange binden zu müssen, um weiterhin flexibel auf Veränderungen reagieren zu können. Demzufolge werden kurze Vertragslaufzeiten positiv, lange Vertragsbindungen hingegen negativ bewertet.Die Laufzeiten werden in vier Kategorien unterteilt:

  • Kategorie 1: Eine Erstvertragslaufzeit von bis zu sechs Monaten wird mit 15 Punkten bewertet.
  • Kategorie 2: Die Dauer eines Vertrages von sieben bis zwölf Monaten wird mit 10 Punten benotet.
  • Kategorie 3: Eine Laufzeit von dreizehn Monaten bis zu zwei Jahren erhält 0 Punkte.
  • Kategorie 4: Alle Vertragsbindungen über 24 Monaten werden mit –10 Punkten bewertet.
Vertragslaufzeit
12 Monate
Verlängerung des Vertrages

Hier wird untersucht, welche Optionen der Vertragsverlängerung sich dem Kunden bieten. Auch hier gilt, dass kurzzeitige Fristen positiv, langfristige Optionen negativ benotet werden. Die Wertung ist in fünf Kategorien unterteilt:

  • Kategorie 1: Eine Verlängerung des Vertrages um jeweils einen Monat bzw. vier Wochen wird mit 10 Punkten bewertet.
  • Kategorie 2: Eine Vertragsverlängerung um zwei bis drei Monate wird mit 5 Punkten benotet.
  • Kategorie 3: Tarife, die eine Verlängerung um bis zu 12 Monate festlegen, werden mit 0 Punkten bewertet.
  • Kategorie 4: Ein Tarif, der eine langfristige erneute Vertragsbindung von 13 bis 24 Monaten vorschreibt, wird negativ mit –5 Punkten bewertet.
  • Kategorie 5: Alle Tarife, die eine Bindung von mehr als 24 Monaten für Vertragsverlängerungen festschreiben, erhalten –10 Punkte.
Verlängerung
12 Monate
Kündigungsfrist des Vertrages

Plant der Verbraucher einen Tarif- oder Anbieterwechsel, so sind von ihm Kündigungsfristen zu beachten. Wie zeitnah muß der Kunde kündigen? Auch hier gilt, dass kurze Fristen als positiv, lange Fristen als negativ bewertet werden.

Die Kategorien sehen wie folgt aus:

  • Kategorie 1: Eine Kündigungsfrist von bis zu vier Wochen wurde mit 10 Punkten benotet.
  • Kategorie 2: Schreiben die AGB eine Frist von fünf bis sieben Wochen vor, so wird das mit 5 Punkten bewertet.
  • Kategorie 3: Für eine Frist von 8 bis 12 Wochen zur Kündigung des Vertrages gab es 0 Punkte.
  • Kategorie 4: Alle Fristen ab 13 Wochen wurden mit –10 Punkten gewertet.
Kündigungsfrist
6 Wochen
Sonderkündigungsrecht

In einem weiteren Schritt der Analyse wurden die Tarife dahin gehend betrachtet, ob und wie sie dem Kunden die Möglichkeit eines Sonderkündigungsrechtes bei Preiserhöhungen einräumen.

  • Kategorie 1: Steht dem Kunden ein uneingeschränktes Sonderkündigungsrecht auch bei Preissteigerung durch Abgabenerhöhung zu, werden 10 Punkte vergeben.
  • Kategorie 2: Hat der Kunde ein eingeschränktes Sonderkündigungsrecht, wird dies mit 5 Punkten bewertet.
  • Kategorie 3: Bekommt der Kunde tariflich kein Sonderkündigungsrecht zugesprochen, werden die AGB in diesem Fall mit 0 Punkten bewertet.
  • Kategorie 4: Liegt die Dauer der Erstvertragslaufzeit sowie der Verlängerung unter zwei Monaten, ist ein Sonderkündigungsrecht irrelevant und die AGB werden mit 10 Punkten bewertet.
Sonderkündigungsrecht
eingeschränkt
Preisanpassung

Bei der Entscheidung für einen bestimmten Tarif ist es für den Kunden relevant zu wissen, ob und zu welchen Konditionen der Versorger den Tarif erhöhen kann. In dieser Disziplin wird bewertet, ob und unter welchen Bedingungen der Versorger Preisanpassungen während der Laufzeit des Vertrages vornehmen kann.

Mit 5 Punkten bewertet wurden diejenigen Angebote, die eine Preisgarantie für die Erstvertragslaufzeit abgeben, bei denen die Preise also frühestens nach der Erstvertragslaufzeit angeglichen werden können. Alle Tarife, die jederzeit erhöht werden können, erhalten 0 Punkte.

5 Punkte wurden außerdem für die Tarife vergeben, deren Vertragslaufzeit kürzer als zwei Monate ist, da bei kurzer Vertragslaufzeit der Kunde auf Preiserhöhungen kurzfristig reagieren kann.

Preisanpassung
nach Erstvertragslaufzeit / Preisgarantie
Frist, um einen neuen Versorger zu finden

Der Wechsel des Stromversorgers benötigt einige Zeit. Vor diesem Hintergrund sollte der abgebende Anbieter dem scheidenden Kunden genügend Zeit für den Wechsel einräumen. Sonst fällt dieser nach Verstreichen der Frist gegen seinen Willen automatisch in den Allgemeinen Tarif des örtlichen Versorgers zurück, was häufig die teuerste Lösung ist.

Die Bewertung unterschied folgende Merkmalsausprägungen:

  • Kategorie 1: Bis 2 Wochen nach Kündigung (Alternative: 4 Wochen nach Bekanntgabe der Preiserhöhung) ist äußerst kurzfristig und wird mit -5 Punkten bewertet.
  • Kategorie 2: Eine Frist von 3 bis 11 Wochen ergibt einen Score von 5 Punkten.
  • Kategorie 3: 12 und mehr Wochen Zeit für den Wechsel werden mit 10 Punkten belohnt.
Veröffentlichungsfrist
6 Wochen
Preisgarantie
Preisgarantie

Für den Verbraucher ist es wichtig, Planungssicherheit zu haben. Dies bezieht sich natürlich auch auf den Preis, den er für seinen Strom zahlen muss. Je länger die Höhe der regelmäßigen Kosten bekannt ist, desto besser. Insbesondere in Zeiten regelmäßig steigender Stromkosten bedeutet eine Preisgarantie für den Kunden auch Schutz vor tendenziell schlechteren Preiskonditionen.

Die AGB wurden dahin gehend überprüft, ob und wie lange eine Preisgarantie gegeben wird. „Preisgarantie“ wird in dieser Erhebung als garantierter Preis aufgefasst, der in einem gewissen Zeitraum ausschließlich aufgrund von Steueränderungen oder veränderter bzw. neuer Abgaben vom Anbieter geändert werden kann. Die pure Gewohnheit des Versorgers, nur einmal pro Jahr die Preise anzupassen, reicht für eine Wertung in diesem Bereich nicht aus: Die Preisgarantie muss schriftlich im Vertrag mit dem Kunden verankert sein.

In der Vorgängerstudie aus dem Jahr 2005 hatten wir eine etwaige Preisgarantie nur dann positiv beurteilt, wenn diese auf den Bruttopreis gewährt wurde. Dadurch, dass zum 1. Januar 2007 eine Mehrwertsteuererhöhung ansteht, gewährt jedoch kein Stromanbieter mehr eine Garantie auf den Bruttopreis. Diesem Umstand tragen wir im diesjährigen Rating Rechnung, indem das Kriterium als erfüllt gilt, wenn der Anbieter den Nettopreis vor Steuern und Abgaben für eine gewisse Zeit garantiert.

Dabei sieht das Scoring folgendermaßen aus:

  • Kategorie 1:
    Eine Preisgarantie von bis zu zwei Monaten erhält 0 Punkte.
  • Kategorie 2:
    Eine Preisgarantie für die Dauer von drei bis fünf Monaten wird mit 5 Punkten gewertet.
  • Kategorie 3:
    Entspricht die Garantie einer Dauer von sechs bis elf Monaten bzw. bis zum Ende eines Kalenderjahres, so erhält der Tarif 10 Punkte.
  • Kategorie 4:
    Jede Preisgarantie, die zwölf Monate oder länger gilt, wird mit 15 Punkten bewertet.
Preisgarantie
3 Monate
Preisgarantie, Senkungen werden weitergegeben

Werden über eine nach oben gedeckelte Preisgarantie hinaus auch Preissenkungen an den Kunden weitergereicht, wird dies mit 15 Bonuspunkten bewertet

Senkungen werden weitergegeben
ja
Preisgarantie AG/GP
für alle Preisbestandteile
Preisgarantie brutto/netto

Wenn die Preisgarantie auch bei Änderung der MwSt. gilt, wird dies mit 15 Punkten bewertet.

Preisgarantie brutto/netto
netto
Zahlungsmodalität
Zahlungsmodalität - Sonderabschlag

Sonderabschläge, die zu Beginn der Vertragslaufzeit zu zahlen sind und bei Beendigung des Vertragsverhältnisses unverzinst erstattet werden, erhalten Maluspunkte. Je nach Höhe des Abschlages variieren die Höhe der Abzüge: Bei einem Betrag bis zu 50 Euro oder der Option, den Sonderabschlag bereits mit der ersten Zahlung zu verrechnen, schlägt dies mit 5 Minuspunkten zu Buche. Beläuft sich der Abschlag auf bis zu 100 Euro, werden 10 Punkte abgezogen. Alle darüber hinaus gehenden Abschläge erhalten 20 Maluspunkte.

Sonderabschlag
nein
Zahlungsmodalität - Einzugsermächtigung

Die AGB der Lieferangebote wurden dahingehend überprüft, welche Zahlungsmodalität festgeschrieben ist. Hat der Kunde die Wahl zwischen Überweisung gegen Rechnungsstellung und Bankeinzug, wird dies mit 5 Punkten bewertet. Wenn die Erteilung einer Einzugsermächtigung zwingend erforderlich ist, gibt es hierfür 0 Punkte.

Einzugsermächtigung
Einzugsermächtigung erforderlich
Zahlungsmodalität - Vorauskasse

Paketangebote, die ein Jahr im Voraus bezahlt werden müssen, erhalten eine Abzug von 20 Punkten. Eine halbjährliche Vorauszahlung wird mit 10 Minuspunkten bewertet, während eine vierteljährliche Vorauszahlung 5 Maluspunkte erhält.

Vorauskasse
nein
Preistransparenz

EEG

KWKG

Stromsteuer

NNE

KAV

Beschaffung

Service Bewertung

Bewertung des Service für den Stromtarif Bonusstrom Rhein-Ruhr-Tarif

Strom-Magazin.de hat den Service für diesen Stromtarif ausgewertet.

2 Punkte von 5
Unsere Service Bewertung
Die Einzelbewertung des Service
Hotline Neukunden
Hotline Verfügbarkeit werktags länger als 18:00 Uhr
Callback nach Büroschluss Nein
Hotline Kosten Freecall
Hotline Bestandskunden
Hotline Verfügbarkeit werktags länger als 18:00 Uhr
Callback nach Büroschluss Ja
Hotline Kosten 14 Cent/Minute
Telefonischer Kundenservice
Telefonische Kundenberatung gut
Online-Kundenservice
AGB & Verträge nicht vorhanden
Tarifrechner nein
Online Vertragsabschluss nein
Stromspartipps nein

Rechnungserläuterung

Verbrauchshistorie

Zählerstand

Callback Service

Datenänderung

Solaranlagen

Einzugsermächtigung

Stromeinsparberatung

Rechnung einsehen

Online Angebot

Vertragsabschluss nur online

Rechnungsversand nur online

Kommunikation vornehmlich online

Ausschluss weiterer Serviceleistungen

Zählerstandsmeldung nur online