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16.04.2009, 12:07 Uhr

Strom-News

Gesundheitsschädlich

Zerbrochene Energiesparlampen nicht aufsaugen

Energiesparlampen gehören nicht in den normalen Hausabfalleimer, sie müssen als Sondermüll behandelt werden. Zerbrochene Energiesparlampen sollen keinesfalls mit einem Staubsauger beseitigt werden, da dieser die hoch giftigen Quecksilbertröpfchen sehr fein in der Atemluft verteilen kann.

Rostock (red) - Energiesparlampen enthalten hoch giftiges Quecksilber, jedoch geht im normalen Alltagsbetrieb keine Gesundheitsgefährdung von den Lampen aus. Vorsicht geboten ist aber, wenn eine Energiesparlampe mal herunterfällt und zerbricht. Wichtig es, die Scherben sowie das ausgetretene Quecksilber keinesfalls mit einem Staubsauger aufzusaugen, da dieser die hoch giftigen Quecksilbertröpfchen besonders fein in die Atemluft verteilen könnte, so die Verbraucherzentrale in Mecklenburg-Vorpommern.

Energiesparlampen (Foto / Abb.: Fotolia.de / Alain Lavanchy)

In dem betroffenen Raum sollten sämtliche Fenster geöffnet und Türen geschlossen werden. Außerdem ist es Ratsam den Raum für circa eine halbe Stunde zu verlassen. Am besten sollten die Reste der Lampe mit einem Stück Papier aufgenommen, die betreffende Stelle mit einem kleinen nassen Lappen gereinigt und alles zusammen in einem Schraubglas verschossen werden, raten die Vebraucherschützer.

Energiesparlamen nicht in den Hausmüll

Aufgrund ihres hohen Schadstoffgehalt gehören Energiesparlampen auf den Sondermüll. Wenn eine Energiesparlampe den Dienst quittiert, darf sie nicht im normalen Haushaltsmüll landet. Einige Händler bieten als freiwilligen Service die Rücknahme von kaputten Lampen an, eine Rücknahmepflicht - wie wir es von Altbatterien kennen - gibt es noch nicht. Sollte ein Händler die Lampe nicht zurück nehmen, muss der Kunde sie zu den kommunalen Sondermüll-Sammelstellen zu bringen und entsorgen lassen.

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