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BGH-UrteilDer Berliner Gasversorger Gasag prüft nach Informationen des "Tagesspiegel" (Samstagsausgabe) eine mögliche Rückzahlung an mehr als 300.000 Sondervertragskunden. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofes.
Berlin (ddp/red) - Der BGH hatte kürzlich eine spezielle Preisanpassungsklausel in einigen Verträgen für ungültig erklärt.
Auf der Grundlage der jetzt vorliegenden Urteilsbegründung gehen Juristen und Verbraucherschützer davon aus, dass die Gasag allen Kunden das in zwei Tariferhöhungen 2005 und 2006 eingenommene Geld erstatten muss und nicht nur den etwa 50.000 Tarifvertragskunden, die die Erhöhung seinerzeit nur unter Vorbehalt gezahlt hatten.
(Foto / Abb.: Fotolia.de)Die Gasag sollte die betroffenen Kunden nun "freiwillig und angemessen entschädigen", forderte der ehemalige Leiter der Energieabteilung beim Bundeskartellamt und heutige Juraprofessor an der Freien Universität Berlin, Kurt Markert. "Tut sie es nicht, hätten ihre Kunden sehr gute Chancen, das Geld auf dem Rechtswege zu erstreiten."
Die Gasag sucht nach Angaben der Zeitung derzeit nach einem Kompromiss. Manager des Unternehmens hätten am Donnerstag Gespräche in der Verbraucherzentrale Berlin geführt. "Innerhalb der nächsten zwei Wochen wollen wir die Prüfung des Urteils abgeschlossen haben und eine Lösung vorlegen", sagte Gasag-Sprecher Klaus Haschker.
Für den Fall, dass die Gasag Ende August kein substanzielles Angebot vorlegt, erwäge die Verbraucherzentrale eine sogenannte Einziehungsklage anzustrengen, berichtet das Blatt weiter. Bei dem Verfahren würden ausgewählte Kunden ihre Unterlagen und Ansprüche an die Verbraucherzentrale abtreten, die die Fälle dann vor Gericht bringen würde.
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