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keine EinwändeBundespräsident Christian Wulff hat das umstrittene Gesetz zur Verlängerung der Akw-Laufzeiten unterzeichnet, damit kann die Regelung endgültig in Kraft treten. Kritiker hatten bis zuletzt gehofft, Wulff werde das Gesetz nicht unterzeichnen, und wollen nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.
Berlin (afp/red) - "Der Bundespräsident ist nach intensiver und sorgfältiger Prüfung aller verfassungsrechtlichen Gesichtspunkte zu dem Ergebnis gekommen, dass rechtliche Gründe einer Ausfertigung dieses Gesetzes nicht entgegen stehen", hieß es in der Erklärung des Präsidialamts. Das Staatsoberhaupt habe nur zu prüfen, ob ein Gesetz entsprechend den Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommen sei. "Fragen der politischen Gestaltung eines Gesetzes sind der Prüfung durch den Bundespräsidenten entzogen."
Die am 26. November vom Bundesrat gebilligte Neuregelung sieht eine Verlängerung der AKW-Laufzeiten um acht bis 14 Jahre vor. Sie ist auch deshalb umstritten, weil die Bundesregierung sie im Bundesrat als nicht zustimmungsbedürftig betrachtet hatte. Demgegenüber hatte die Opposition eingewandt, die Regelung sei sehr wohl zustimmungspflichtig.
SPD und Grüne griffen Wulff nach der Unterzeichnung des Gesetzes scharf an und bekräftigten ihre Absicht, vor dem Bundesverfassungsgericht dagegen zu klagen. "Wulff verleugnet seine eigene Vergangenheit", sagte SPD-Fraktionsvize Ulrich Kelber dem "Tagesspiegel" vom Donnerstag. Als Ministerpräsident von Niedersachsen sei Wulff "noch von der Zustimmungspflicht im Bundesrat ausgegangen".
Kelber kündigte eine rasche Klage in Karlsruhe gegen die Laufzeitverlängerung an. Sein Fraktionskollege, der Parlamentarische Geschäftsführer Thomas Oppermann, teilte mit, die SPD-Fraktion und einige Länder wollten die Klage zu Beginn des kommenden Jahres einreichen. "Nach Ansicht der SPD und der meisten Verfassungsexperten ist das Gesetz zustimmungsbedürftig", fügte er hinzu.
Auch Grünen-Chefin Claudia Roth kritisierte, dass "ein Bundespräsident Wulff anders entscheidet, als es ein Ministerpräsident Wulff immer vertreten hat". Wulff gehe "ein hohes Risiko ein, wenn er ein Gesetz unterzeichnet, das verfassungsrechtlich mehr als bedenklich ist", erklärte sie. Grünen-Fraktionschef Jürgen Trittin sagte dem "Tagesspiegel", dass Gesetz sei aus Sicht seiner Partei "nicht nur wegen der Umgehung des Bundesrats verfassungswidrig". Auch "die darin vorgesehene Absenkung von Sicherheitsstandards" verstoße gegen das Grundgesetz.
Wulff fertigte eine Reihe weiterer Gesetze zur Energie- und Klimapolitik der Bundesregierung aus, darunter das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" und das Kernbrennstoffsteuergesetz.
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