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29.06.2010, 13:56 Uhr

Strom-News

Unklar

Wer haftet bei einem Öl-Unfall in der Nordsee?

Bei Unfällen auf Ölbohrplattformen in der Nordsee laufen die Geschädigten Gefahr, leer auszugehen. Die Bundesregierung räumt laut der "Frankfurter Rundschau" ein, dass zentrale Fragen der Haftung sowohl im europäischen, als auch im nationalen Rahmen ungeklärt sind und dass eine Havarie wie kürzlich im Golf von Mexiko zahllose Rechtsprobleme aufwerfen würde.

Frankfurt/Main (ddp/red) - Eine Katastrophe wie auf der "Deep Water Horizon" vor der Küste Louisianas könnte sich in hiesigen Gewässern mangels Bohrtiefe zwar kaum ereignen, wohl aber in den benachbarten Förderregionen Norwegens und Großbritanniens, schrieb das Blatt unter Berufung auf eine Antwort des Wirtschaftsministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen.

Während mehrere internationale Übereinkommen einigermaßen klare Entschädigungsregelungen bei Schiffshavarien vorsähen, blieben durch Ölbohrplattformen verursachte Schäden außen vor, schrieb die Zeitung.

Zweifelhaft sei auch, ob bewegliche Förderinseln vom seerechtlichen Haftungssystem abgedeckt werden. Entsprechend wenig Hoffnung mache das Ministerium potenziell geschädigten Krabbenfischern, Touristikunternehmen oder Anrainergemeinden, falls diese sich im Notfall auf maritimes Recht berufen wollten. Anders als für Stromkonzerne, die etwa für folgenreiche Störfälle in Atomkraftwerken finanzielle Rückstellungen bilden müssen, gebe es für die Betreiber von Meeresförderanlagen keine solchen Vorkehrungen.

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