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UrteilDer Diebstahl von noch nicht eingebauten Teilen einer Photovoltaik-Anlage vom Balkon ist nicht über die Gebäudeversicherung versichert. Denn nicht montierte Teile sind weder Bestandteil des Gebäudes noch versichertes Zubehör, wie das Landgericht Hannover entschieden hat.
Hannover (ddp/red) - Auch die Hausratversicherung musste in diesem Fall nicht zahlen (AZ: 8 O 242/09). Um für den Schaden aufzukommen, fehlte es hier an der Gebäudebezogenheit. Denn ein Balkon, der dicht über der Erde angebracht ist und von außen ohne Hindernisse begangen werden kann, kann nicht als versicherter "Raum eines Gebäudes" im Sinne der Versicherungsbedingungen angesehen werden, wie die Richter ausführten.
Nachdem die Richter auch kein Beratungsverschulden des betreuenden Maklers erkennen konnten, blieb der betroffene Besitzer der noch nicht eingebauten Anlage damit auf dem Schaden sitzen. Es sei unklar, ob der Kunde überhaupt eine weitergehende Versicherung für die Solarenergie Anlage abgeschlossen oder ob ein Versicherer eine entsprechende Police überhaupt angeboten hätte.
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