Strom-News
UrteilHauseigentümer, deren Haus auf der Grenze zum Nachbargrundstück steht, dürfen es nicht so dämmen, dass die gedämmte Fassade anschließend auf Nachbars Grundstück ragt. Das kann gerade für Hausbesitzer in alten Ortskernen zu einem großen Problem werden.
Berlin (ddp/red) - Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe weist die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein hin (AZ: 6 U 121/09). Demzufolge muss der Nachbar eine auf sein Grundstück ragende Dämmung nicht akzeptieren.
Damit haben Millionen Hausbesitzer in Deutschland ein Problem, denn der Hausbau auf der Grenze ist typisch für alte Orts- und Stadtkerne. Einige Fragen der Überbauung sind in den einzelnen Ländern schon geregelt. So dürfen Hausbesitzer unter Umständen mit Gesimsen, Fensterbänken oder anderen sogenannten untergeordneten Bauteilen in den Luftraum des Nachbarn hineinbauen - natürlich nur, wenn diese Bauteile auch genehmigt sind. Eine dicke Wärmeschicht gehört allerdings nach Ansicht des Karlsruher Oberlandesgerichts nicht zu diesen untergeordneten Bauteilen und muss deshalb vom Nachbarn auch nicht hingenommen werden.
Einige Länder, unter anderem Hessen, arbeiten jetzt an neuen Regelungen zur grenzüberschreitenden Wärmedämmung. Sanierungswillige Hausbesitzer sollten inzwischen versuchen, sich mit ihren Nachbarn zu einigen und eine Grenzregelung aushandeln. Entweder bekommt der Nachbar eine sogenannte Überbaurente oder eine Abfindung für die überbaute Fläche. Die ARGE Baurecht rät, die ausgehandelte Vereinbarung unbedingt schriftlich zu formulieren und ins Grundbuch eintragen zu lassen, damit auch spätere Grundstückseigentümer daran gebunden sind.
Der Newsletter von Strom-Magazin.de
Bekommen Sie kostenlos jeden Mittwoch aktuelle News vom Strom- und Gasmarkt direkt in Ihr Postfach! Jetzt anmelden:
Handwerkspräsident Otto Kentzler hat den Bundestag aufgefordert, die Mittel für das Programm zur energetischen Gebäudesanierung nicht zu kürzen. Auch beim Wohnungsbau seien Anreize sinnvoll. So verbrauche ein neues Musterhaus rund 45 Prozent weniger Energie als ein Standardneubau.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bietet in diesem Winter in 21 Städten und sechs Kreisen sogenannte Thermografie-Aktionen an. Unter dem Motto "Mein Haus spart" können dabei Verbraucher Wärmebilder ihrer Immobilien anfertigen lassen und eine anschließende Energieberatung buchen, informiert das NRW-Wirtschaftsministerium.
Vor-Ort-Energieberatungen in Wohngebäuden werden weiterhin vom Staat gefördert. Sie werden jetzt bis Ende 2014 mit bis zu 300 Euro finanziell bezuschusst, wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte. Bei Einbezug einer zusätzlichen Stromberatung erhöhe sich der Zuschuss um 50 Euro.
Der Bund stockt das Geld für umweltfreundliche Sanierungen von Gebäuden auf. Private Bauherren sollen damit bei Investitionen in energieeffizientes Bauen noch stärker gefördert werden.
Kostenlose Energie-Checks für Ein- und Zweifamilienhäuser bieten die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) und das Handwerk im Rahmen der Kampagne "Haus sanieren - profitieren" an. Die Kampagne ist auf fünf Jahre angelegt und wird von der DBU mit insgesamt fünf Millionen Euro gefördert.
Strompreise vergleichen
Einfach Postleitzahl und jährlichen Stromverbrauch in kWh eingeben und günstige Stromtarife finden!