Strom-News
GutachtenIntelligente Stromzähler, die den Stromverbrauch in kurzen Zeitintervallen aufzeichnen, könnten gegen das Datenschutzgesetz verstoßen, meint Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD). Denn anhand des Stromverbrauchs ließen sich Lebensgewohnheiten der Vebraucher ausforschen.
Kiel (red) - Ab 1. Januar dürfen in Neubauten nur noch "Smart Meter", auch intelligente Stromzähler genannt, eingebaut werden. Anders als der herkömmliche Drehstromzähler, bei dem der Energieverbrauch meist nur einmal im Jahr abgelesen wird, können Sie den Stromverbrauch alle 15 Minuten aufzeichnen.
Dies sieht das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) kritisch. Denn durch die genaue Aufzeichnung des Stromverbrauchs könnten die Lebensgewohnheiten der Verbraucher ausgeforscht werden. Zudem ermögliche die unbegrenzte Speicherung, jederzeit und ohne Kenntnis des Verbrauchers die Daten abzurufen.
Das UDL schlägt daher in seinem Gutachten vor, vor der jeweiligen Übermittlung von Verbrauchsdaten die Betroffenen zu informieren. Zudem dürfe bei lastvariablen und tageszeitabhängigen Tarifen keine punktgenaue Datenerhebung erfolgen; vielmehr müssen sich die Erhebungsintervalle an den festgelegten und verabredeten Tarifen orientieren.
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