Strom-News
IrreführungDie Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat den Energieversorger RWE für ein Kundenanschreiben kritisiert. RWE habe Kunden, die nicht nachvollziehbaren Preisänderungen bei der Gasrechnung widersprochen hätten, einen Brief geschickt, in dem ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) falsch wiedergegeben werde.
Mainz (ddp/red) - In dem Schreiben von RWE heißt es: "Mit den BGH-Urteilen herrscht für die Energiebranche nunmehr Rechtssicherheit für die Frage der Ausgestaltung von Preisänderungsklauseln." Diese Behauptung sei irreführend und solle offenkundig die Verbraucher dazu bringen, die unklaren Preise einfach zu akzeptieren, sagte Fabian Fehrenbach, Fachberater für Energierecht der Verbraucherzentrale. Entscheidend sei vielmehr, ob Preisänderungen im Einzelfall den Anforderungen des BGH genügten.
In dem Urteil vom 14. Juli (Aktenzeichen VIII ZR 246/08) ging es um Preisanpassungsklauseln in Gasverträgen der EWE. Der BGH entschied, dass Kunden bei unzulässigen Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch dann Rückzahlungsansprüche haben, wenn sie in der Vergangenheit nicht gegen Abrechnungen widersprochen hätten. Fehrenbach riet betroffenen Kunden dazu, eventuelle Ansprüche von einem Anwalt überprüfen zu lassen und nur zu klagen, wenn diese nicht schon verjährt seien und wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden sei.
Wenn RWE die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändere, könne der Kunde dieser Vertragsänderung widersprechen, sagte Fehrenbach. Dann könne RWE aber wiederum den alten Vertrag zum Laufzeitende kündigen. Dem Kunden empfiehlt Fehrenbach in diesem Fall, zu einem anderen Versorger zu wechseln. Zu einer Unterbrechung der Versorgung sei RWE auch in diesem Fall nicht berechtigt.
Wenn auch Sie den Gasanbieter wechseln wollen, finden Sie mit unserem Gaspreisvergleich günstige Gasanbieter in Ihrer Region.
Der Newsletter von Strom-Magazin.de
Bekommen Sie kostenlos jeden Mittwoch aktuelle News vom Strom- und Gasmarkt direkt in Ihr Postfach! Jetzt anmelden:
Als Katze im Sack wurde nun wieder eine der so bezeichneten "Kaffeefahrten" enthüllt. Frau Lösing gewann dem Energieunternehmen "1a Strom UG" nach ein Jahr lang Strom gratis. Mehrere Firmen gehören zu dieser Adresse. Verbraucher werden gewarnt.
Gasanbieter EWE hat nun das Urteil des Bundesgerichtshofs zu den umstrittenen Preisanpassungsklauseln akzeptiert. Konzernchef Brinker kündigte Kunden eine Rückzahlung an. Wie und in welcher Höhe diese Rückzahlung erfolgen soll, steht aber noch nicht fest. Die geplante Lösung soll einem Großteil der EWE-Kunden zugute kommen.
E.ON Hanse versendet offenbar seit Ende Juli Briefe an ehemalige Kunden, die zu großen Unsicherheiten führen. Den Kunden wird ein fehlender Energieliefervertrag unterstellt, womit sie angeblich eine teure Ersatzversicherung zu zahlen hätten, teilt der neue Versorger Wemag mit.
Ein Zwischenfall im Atomkraftwerk Biblis hat die Behörden vorübergehend in Alarmbereitschaft versetzt. Wie das hessische Umweltministerium am Samstag unter Berufung auf eine Meldung des Betreibers RWE mitteilte, wurde durch Wartungsarbeiten im Block B des Kraftwerks die Stromversorgung unvorhergesehen kurzzeitig unterbrochen.
Um wieder schwarze Zahlen zu schreiben und auch ein Stück vom Öko-Kuchen abzubekommen, will der Stromkonzern EnBW ab September das Ökostrom-Produkt "Naturstrom" bundesweit anbieten. Das Angebot wird gemeinsam mit Yello vermarktet. Die Prognose des Unternehmens für 2010 sieht insgesamt gut aus.Strompreise vergleichen
Einfach Postleitzahl und jährlichen Stromverbrauch in kWh eingeben und günstige Stromtarife finden!