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18.08.2010, 11:41 Uhr

Strom-News

Irreführung

Verbraucherzentrale kritisiert RWE für Kundenbrief

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat den Energieversorger RWE für ein Kundenanschreiben kritisiert. RWE habe Kunden, die nicht nachvollziehbaren Preisänderungen bei der Gasrechnung widersprochen hätten, einen Brief geschickt, in dem ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) falsch wiedergegeben werde.

Mainz (ddp/red) - In dem Schreiben von RWE heißt es: "Mit den BGH-Urteilen herrscht für die Energiebranche nunmehr Rechtssicherheit für die Frage der Ausgestaltung von Preisänderungsklauseln." Diese Behauptung sei irreführend und solle offenkundig die Verbraucher dazu bringen, die unklaren Preise einfach zu akzeptieren, sagte Fabian Fehrenbach, Fachberater für Energierecht der Verbraucherzentrale. Entscheidend sei vielmehr, ob Preisänderungen im Einzelfall den Anforderungen des BGH genügten.

Verbraucherzentrale rät im Einzelfall zur Klage

In dem Urteil vom 14. Juli (Aktenzeichen VIII ZR 246/08) ging es um Preisanpassungsklauseln in Gasverträgen der EWE. Der BGH entschied, dass Kunden bei unzulässigen Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch dann Rückzahlungsansprüche haben, wenn sie in der Vergangenheit nicht gegen Abrechnungen widersprochen hätten. Fehrenbach riet betroffenen Kunden dazu, eventuelle Ansprüche von einem Anwalt überprüfen zu lassen und nur zu klagen, wenn diese nicht schon verjährt seien und wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden sei.

Bei ungünstigen Bedingungen Gasanbieter wechseln

Wenn RWE die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändere, könne der Kunde dieser Vertragsänderung widersprechen, sagte Fehrenbach. Dann könne RWE aber wiederum den alten Vertrag zum Laufzeitende kündigen. Dem Kunden empfiehlt Fehrenbach in diesem Fall, zu einem anderen Versorger zu wechseln. Zu einer Unterbrechung der Versorgung sei RWE auch in diesem Fall nicht berechtigt.

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