Strom-News
SparanreizIm neuen Jahr müssen Stromversorger Tarife anbieten, die energiesparendes Verhalten durch günstige Strompreise belohnen. Laut einer Umfrage im Auftrag der Verbraucherzentrale NRW haben viele solche Tarife bereits im Programm. Der geringe Spareffekt reicht den Verbraucherschützern aber nicht.
Düsseldorf (red) - Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gibt vor, dass sämtliche Stromversorger ab 30. Dezember 2010 mindestens einen Tarif anbieten müssen, der einen Anreiz zum Energiesparen oder zur Steuerung des Verbrauchs schafft. Stromkunden sollen davon profitieren, ihren Stromverbrauch zu verringern oder in verbrauchsärmere Zeiten zu verlagern.
Von den befragten 46 Stromanbietern haben bereits 30 einen solchen Tarif im Programm. Der Verbrauch kann hierbei jedoch nur begrenzt in preiswertere Zeiten verlegt werden und die Preisvorteile sind gering. So waren die Rahmenbedingungen einzelner Tarifangebote so gesetzt, dass sich für Verbraucher nur dann eine Kostenersparnis einstellt, wenn es ihnen gelingt, mindestens ein Viertel ihres Stromverbrauchs in die Nacht zu verlegen, wenn die Strompreise niedriger sind.
Abgesehen von der Kostenersparnis sollen dadurch natürliche Schwankungen, die durch den Einsatz erneuerbarer Energien auftreten, und das Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage ausgeglichen werden. Die Verlagerung der Stromnachfrage in verbrauchsärmere Zeiten gewinnt daher laut Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zunehmend an Bedeutung.
"Verbraucher warten darauf, dass beim Haushaltsstrom funktioniert, was beim Heizstrom seit Jahren geht: Die finanzielle Belohnung für die Verlagerung des Stromverbrauchs in verbrauchsschwache Zeiten", stellt Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, fest. Er appelliert an die Verantwortlichen, die notwendigen Rahmenbedingungen hierfür umgehend herzustellen.
Während lohnende Tarife zur Verbrauchsverschiebung auf sich warten lassen, sieht die Verbraucherzentrale NRW in Tarifen mit Anreizen zum Stromsparen eine praktikable Sofortlösung: "Verbrauchsfördernde Elemente in den bestehenden Tarifangeboten sollten daher vom Markt verschwinden. Hierzu gehört z. B. die Abschaffung des Grundpreises oder der Wegfall von Paketangeboten. Angebote ohne Grundpreis sind zudem übersichtlicher und erleichtern den Preisvergleich", so Müller.
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