Strom-News
Bundesminister Müller begrüßt die Übereinkunft: "Die Verbändevereinbarung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Wettbewerb auf dem deutschen Gasmarkt. Jetzt müssen sich die dort festgelegten wirtschaftlichen und technischen Regeln für den Netzzugang Dritter als tragfähiges Regelwerk für die praktische Durchleitung erweisen und bewähren. Denn: Nur wenn sich auf der Grundlage der Vereinbarung ein effektiver Wettbewerb im Gasmarkt einstellt, können wir auf eine staatliche Netzzugangsverordnung verzichten." Die heute unterzeichnete Verbändevereinbarung, die bis zum 30. September 2001 befristet ist, wird zunächst Vorteile für den Großhandel bringen. Damit auch Haushalte und Kleingewerbe so rasch wie möglich von der Öffnung des Gasmarktes profitieren können, hat der Minister die Verbände aufgefordert, innerhalb der nächsten 12 Monate entsprechende Regelungen in die Vereinbarung aufzunehmen. Minister Müller sieht Handlungsbedarf insbesondere bei der Vereinfachung des Netzzugangs und des Entgeltmodells sowie der zügigen Erarbeitung von Lastprofilen. Die Verbände sagten zu, dies in ihren weiteren Verhandlungen zu berücksichtigen. Sie versprachen Minister Müller, bis zum Jahresende über die Erfahrungen mit dem heute unterzeichneten Regelwerk wie auch über den Fortgang der Verhandlungen zur VV Gas II zu berichten.
Mit der VV Gas I haben die Verbände Übereinstimmung in folgenden Punkten erzielt: Kompatibilität von Gasbeschaffenheiten; technischer Netzzugang; Ausgleich von Differenzen zwischen Ein- und Ausspeisung (Bilanzausgleich); Veröffentlichung wesentlicher geschäftlicher Bedingungen; Angaben zur Beantwortung von Netzzugangsanfragen; Transparenz des Erdgasleitungssystems; Laufzeit der Netzzugangsverträge; konkrete Entgeltmodelle für den Netzzugang; Schlichtungsstelle. Damit ist eine wichtige Grundlage für den Gas-zu-Gas-Wettbewerb auf der Basis des verhandelten Netzzugangs geschaffen.
Die Vereinbarung soll die Kriterien marktwirtschaftlich, wettbewerbsfähig, fair, transparent und einfach erfüllen und damit auch einen Beitrag zur Entwicklung einer Börse für den Handel mit Erdgas leisten. In diesem Zusammenhang herrscht bei den Verhandlungspartnern Einigkeit, folgende Themen zügig weiterzuverhandeln: Weiterentwicklung und Vereinfachung des Netzzugangs und der Entgeltmodelle; technische Rahmenbedingungen; Umsetzung von Regelungen auf EU-Ebene zu LNG-Anlagen, Mischanlagen und sonstigen Einrichtungen unter Einbeziehung der nationalen Gesetzgebung; kommerzieller Speicherzugang; Maßnahmen zum Anschluss von nicht leistungsgemessenen Kunden (Haushalts- und Kleingewerbekunden); Aktualisierung der digitalisierten Netzkarte; Engpassmanagement; Unterstützung der Börsenfähigkeit des Erdgashandels; Definitionen/Begriffsbestimmungen.
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