Strom-News
Verschärfte MissbrauchsaufsichtDer Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechtsposition der Kartellbehörden bei der Bekämpfung überhöhter Wasserpreise gestärkt. Der hessische Wasserversorger enwag unterlag in einem Urteil dem Wirtschaftsministerium, eine vom Kartellamt verfügte Preissenkung um 30 Prozent wurde nun bestätigt.
Karlsruhe/Wetzlar/Berlin (ddp/red) - Der Kartellsenat des BGH bestätigte in einem am Dienstag verkündeten Beschluss eine Preissenkungsverfügung des hessischen Wirtschaftsministeriums. Das Ministerium hatte als Landeskartellbehörde den Wetzlarer Wasserversorger enwag im Mai 2007 verpflichtet, die Wasserpreise für die Zeit bis 31. Dezember 2008 um etwa 30 Prozent zu senken.
In dem Grundsatzurteil heißt es, öffentliche Wasserversorger seien der "verschärften kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht" unterworfen. Die Kartellbehörde könne einen Preismissbrauch von Versorgern durch einen Vergleich mit den Preisen gleichartiger Versorgungsunternehmen feststellen und von dem betroffenen Unternehmen verlangen, seine höheren Preise zu rechtfertigen.
Die enwag beliefert in Wetzlar Haushalts- und Kleingewerbekunden mit Trinkwasser. Der Versorger hatte dafür seit Januar 2003 bei dem typischen Jahresverbrauch eines Einfamilienhauses 2,35 Euro pro Kubikmeter und bei dem typischen Jahresverbrauch eines Mehrfamilienhauses 2,10 Euro pro Kubikmeter berechnet. Das Wirtschaftsministerium verglich diesen Preis mit den Wasserpreisen von 18 anderen Wasserversorgungsunternehmen aus dem Bundesgebiet und kam zu dem Ergebnis, dass er um etwa 30 Prozent überhöht sei.
In der Vorinstanz hatte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main im November 2008 die Preissenkungsverfügung bestätigt. Die enwag habe ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht, indem sie ungünstigere Preise als gleichartige Wasserversorgungsunternehmen gefordert habe. Der BGH verwarf nun die Rechtsbeschwerde des Versorgers.
Die enwag hatte geltend gemacht, der Preisunterschied sei wegen struktureller Unterschiede bei Wasserbeschaffung und -erzeugung sachlich gerechtfertigt. Die von der Lage am Rande der Mittelgebirge geprägten geologischen und topographischen Bedingungen in Wetzlar erforderten eine vergleichsweise große Anzahl an Wasserhochbehältern und Druckzonen. Dies erhöhe die Kosten der Wasserverteilung und -speicherung. Der BGH betonte aber, die enwag hätte diese "Mehrkosten nachvollziehbar berechnen müssen".
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) reagierte "enttäuscht". Der bestehende Rechtsrahmen berücksichtige die wesentlichen Rahmenbedingungen der Wasserversorgung nicht ausreichend, sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck. Anders als in der Energiewirtschaft bestünden in der örtlich gebundenen Wasserversorgung stark unterschiedliche, kostenrelevante Versorgungsbedingungen.
Aus Sicht des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) führt das BGH-Urteil "zu einer massiven Rechtsunsicherheit für die Unternehmen der Wasserwirtschaft". Es sei nun unklar, wie Wasserpreise ermittelt werden könnten, die vor Landeskartellbehörden und Gerichten Bestand hätten. Es sei bedauerlich, dass der BGH entscheidende Strukturunterschiede zwischen den Wasserversorgern nicht berücksichtigt habe.
Der Newsletter von Strom-Magazin.de
Bekommen Sie kostenlos jeden Mittwoch aktuelle News vom Strom- und Gasmarkt direkt in Ihr Postfach! Jetzt anmelden:
Ein weiteres Mal hat der Bundesgerichtshof die Rechtsposition von Gaskunden deutlich verbessert. Der BGH entschied am Mittwoch in Karlsruhe, dass der brandenburgische Gasversorger Erdgas Mark Brandenburg (EMB) fünf Klauseln in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht mehr verwenden darf. Diese benachteiligten Kunden unangemessen.
Das Bundeskartellamt kritisiert die marktabschottende Wirkung von langfristigen Kapazitätsbuchungen großer Konzerne in den deutschen Gasfernleitungsnetzen. Auf den nachgelagerten Gasliefermärkten könnten dadurch Kapazitätsanfragen insbesondere neuer Anbieter regelmäßig nicht bedient werden.
Das Bundeskartellamt hat den milliardenschweren Verkauf der E.ON-Tochter Thüga an deutsche Kommunen genehmigt. Die Übernahme der Gruppe durch ein Konsortium von etwa 50 Stadtwerken trage dazu bei, das Ausmaß vertikaler Integration des E.ON-Konzerns zu reduzieren, teilte das Kartellamt am Dienstag mit.
Das Bundeskartellamt sieht durch eine Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken den Wettbewerb im Strommarkt gefährdet. "Wenn die Laufzeiten verlängert werden, wird die hohe Verdichtung der Erzeugungskapazitäten zementiert", sagte Kartellamtspräsident Bernhard Heitzer dem "Handelsblatt".
Der Bundesgerichtshof hat für tausende Kommunen den Weg frei gemacht, die Gas- und Stromversorgung ihrer Bürger wieder in die eigene Hand zu nehmen. So verpflichtete das Gericht in einem Grundsatzurteil die Energieversorger dazu, ihre Netze an Kommunen beim Auslaufen der Konzessionsverträge zu verkaufen, wenn dies zu Vertragsbeginn so geregelt war. Strompreise vergleichen
Einfach Postleitzahl und jährlichen Stromverbrauch in kWh eingeben und günstige Stromtarife finden!