Strom-News
Garantie-VerlängerungDer Solaranlagenhersteller SolarWorld AG gibt nun eine Leistungsgarantie für seine Solaranlagen. Auch nach 25 Jahren soll die Anlage noch mindestens 80 Prozent der ursprünglichen Leistung bringen. Damit sind Käufer gegen Leistungsverluste der Anlage und damit ausbleibende Vergütung für den Strom abgesichert.
Bonn (red) – Nach der Finanzierung und Bau einer Solaranlage soll die Einspeisevergütung Gewinn bringen und die aufgenommenen Kredite tilgen. So ist es doppelt ärgerlich, wenn die Stromausbeute der Solaranlage nach und nach sinkt.
Um den Kunden langfristig mehr Planungssicherheit zu bieten, gibt SolarWorld AG für alle ab 2010 installierten Solarstrommodule eine Leistungsgarantie über 25 Jahre aus. Der Konzern hat auch die Gewährleistung für seine Module von zwei auf fünf Jahre verlängert.
Marktübliche Garantien gewährleisten dem Kunden nur eine gestufte Leistungszusage, so zum Beispiel für die ersten zehn Jahre 90 Prozent der unteren Nennleistung sowie 80 Prozent ab dem elften Jahr. Die neue lineare Leistungsgarantie von SolarWorld besagt, dass die tatsächliche Leistung der Solarstrommodule im ersten Jahr des Betriebs mindestens 97 Prozent der Nennleistung beträgt sowie ab dem zweiten Jahr des Betriebs jährlich um nicht mehr als 0,7 Prozent der Nennleistung abnimmt.
Damit weisen die SolarWorld Solarstrommodule nach Ablauf der Garantie im 25. Betriebsjahr eine tatsächliche Leistung von mindestens 80,2 Prozent der Nennleistung auf. Die Leistungsgarantie richtet sich nach dem beim Kauf gültigen Service-Zertifikat.
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Auch für einen in einem Bauwagen lebenden "Hartz IV"-Empfänger muss die Stromversorgung gewährleistet sein. Das hessische Landessozialgericht entschied in einem am Mittwoch in Darmstadt veröffentlichten Beschluss, dass dem Antragsteller ein Darlehen zum Kauf einer neuen Solaranlage gewährt werden müsse.
Einige Netzbetreiber sind offenbar mit der Flut an Anmeldungen für neue Solaranlagen überfordert, denn bei der Bearbeitung von Anträgen kommt es zu Anschlussverzögerungen. Ziehen sich diese Verzögerungen bis ins nächste Jahr, ist das für den Anlagenbetreiber ärgerlich, denn dann gibt es eine geringere Einspeisevergütung erhalten.
Diebe haben es immer öfter auf Photovoltaikanlagen abgesehen. Um sich dagegen zu versichern, müssen Hauseigentümer eigens eine Photovoltaikversicherung abschließen, wie die Verbraucherzentrale Sachsen mitteilt. Die Wohngebäudeversicherung springt in diesem Falle nämlich nicht ein.
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