Strom-News
Gesetzliche VerpflichtungBetreiber von Photovoltaikanlagen müssen der Bundesnetzagentur Standort und Leistung ihrer Anlage melden. Nur dann ist der jeweilige Netzbetreiber verpflichtet, den erzeugten Strom auf Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu vergüten. Darauf weist die Bundesnetzagentur hin.
Bonn (sm) - Die Meldepflicht umfasst Photovoltaikanlagen, die ab dem 1. Januar 2009 neu in Betrieb gehen. Anlagen, die bereits vor diesem Zeitpunkt in Betrieb genommen wurden, sind nicht zu melden. Ein entsprechendes Formular sowie Erläuterungen stehen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagenur.de) zur Verfügung.
(Foto / Abb.: Klaus-Uwe Gerhardt / Pixelio.de)Mit der Meldepflicht der Solaranlagen soll der Vergütungssätze für Ökostrom ermittelt werden, denn dieser ist einer jährlichen Degression unterworfen. Je später die jeweilige Anlage in Betrieb geht, desto geringer ist der Vergütungssatz. "Je stärker der Zubau von Photovoltaikanlagen ist", erklärt BNetzA-Präsident Matthias Kurth, "desto geringer der Vergütungssatz für im Folgejahr in Betrieb gehende Anlagen."
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die von ihr für das Folgejahr ermittelten Degressions- und Vergütungssätze jährlich zum 31. Oktober im Bundesanzeiger.
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Im Kampf um die umstrittene Solarsatzung hat die Stadt Marburg Klage gegen einen Beschluss des Gießener Regierungspräsidiums eingereicht. "Wir halten die Verfügung des Regierungspräsidiums für rechtswidrig", sagte Bürgermeister Franz Kahle (Grüne). Deshalb sei die Klage jetzt erhoben worden.
Die umstrittenen Vorschriften der hessischen Stadt Marburg für die Installation von Solardächern sind vom Regierungspräsidium Gießen aufgehoben worden. Eine entsprechende Verfügung sei dem Magistrat von Marburg am Dienstag übermittelt worden, teilte die Aufsichtsbehörde mit.
Die umstrittene Solarsatzung der hessischen Stadt Marburg wird nicht aufgehoben. Das hat das Marburger Stadtparlament am Freitagabend mit der Mehrheit der rot-grünen Koalition und der Marburger Linken beschlossen. CDU, FDP und die Marburger Bürgerliste votierten dagegen.
Die Bundesnetzagentur hat knapp 40 Stromnetzbetreibern Bußgelder von insgesamt rund 1,7 Millionen Euro angedroht, sollten die Unternehmen nicht ihre Geschäftsprozesse beim Stromanbieterwechsel verbessern. Die behördlichen Vorgaben für die Netzbetreiber seien immer noch unvollständig oder fehlerhaft umgesetzt, kritisierte die Agentur.
Mit einer Änderung der Hessischen Bauordnung will die Landes-SPD etwaige Zweifel an der Rechtmäßigkeit der von der Stadt Marburg beschlossenen solaren Baupflicht beseitigen, kündigte der Marburger SPD-Landtagsabgeordnete Thomas Spies am Montag an. Laut Spies will die SPD einen entsprechenden Gesetzentwurf bereits Mitte August in den Landtag einbringen.Strompreise vergleichen
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