Strom-News
DurchgewinktNach dem Bundestag hat auch der Bundesrat dem lange strittigen Gesetz zur Solarstromförderung zugestimmt. Der von fast allen Seiten gelobte Kompromiss beinhaltet zwar deutliche Einschnitte, begünstigt jedoch Hausbesitzer, die kleinere Solaranlagen installieren und den Strom selbst nutzen wollen.
Berlin (AFP/red) - Der Kompromiss berücksichtigt insbesondere Interessen von Besitzern kleinerer und mittelgroßer Solaranlagen wie Hauseigentümer oder Gewerbebetriebe, die sich Solaranlagen aufs Dach bauen wollen, um selbst Strom zu erzeugen. Hier wurden vorgesehene Einschnitte teils abgemildert. Wir informieren, was Betreiber von Solaranlagen bzw. Interessenten wissen sollten. Wie gut das eigene Hausdach für eine solche Anlage geeignet wäre, zeigt Ihnen übrigens der kostenlose Photovoltaik-Rechner von Strom-Magazin.de.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) schreibt vor, dass die örtlichen Energieversorger den Betreibern von Solaranlagen eine sogenannte Einspeisevergütung je Kilowattstunde Strom zahlen. Die bei Inbetriebnahme der Anlage geltenden Fördersätze werden jeweils 20 Jahre lang gezahlt, Besitzer bereits laufender Anlagen sind also nie von Förderkürzungen betroffen. Für neue Solaranlagen wird die Vergütung jedoch bald rückwirkend zum 1. April einmalig um ein Fünftel bis ein Drittel gekürzt - je nach Anlage.
Zusätzlich zu der Einmalabsenkung wird die Einspeisevergütung für neue Anlagen künftig monatlich um ein Prozent abgesenkt. Pro Jahr macht das - Zinseffekte eingerechnet - ein Minus von 11,4 Prozent aus. Dies gilt allerdings nur, wenn die Gesamtleistung aller neuen Anlagen zwischen 2500 und 3500 Megawatt im Jahr liegt. Liegt sie - wie in den vergangenen Jahren - darüber, sinkt die Vergütung stärker. Ursprünglich war auch vorgesehen, diesen Zielkorridor für den jährlichen Zubau an neuen Solaranlagen abzusenken. Dies ist nun vom Tisch.
Für die Solaranlagen verschiedener Größen gibt es verschiedene Förderklassen. Der Kompromiss von Bundestag und Bundesrat sieht vor, dass es künftig eine weitere Sparte gibt mit einem jeweils eigenen Fördersatz. Dabei handelt es sich um die Klasse mittelgroßer Anlagen mit 10 bis 40 Kilowatt Leistung, wie etwa auf den Dächern größerer Verwaltungsgebäude oder von Gewerbebetrieben. Zusammen mit den Anlagen bis zehn Kilowatt auf den Dächern etwa von Wohnhäusern machen diese einen beträchtlichen Teil der jährlich neu installierten Anlagen aus. Dies soll der Solarbranche Schub geben.
Bislang können Solaranlagen-Betreiber den kompletten Strom zum Satz der Einspeisevergütung verkaufen. Für Besitzer kleiner Anlagen bis zehn Kilowatt gilt dies auch künftig. Betreiber von Anlagen über zehn und bis 1000 Kilowatt können künftig nur 90 Prozent zum garantierten Vergütungssatz einspeisen, den Rest müssen sie zu Marktpreisen verkaufen oder selbst verbrauchen. Ursprünglich war vorgesehen, Betreiber von Dachanlagen nur noch 80 Prozent zum garantierten Satz abzunehmen. Die Vermarktung des Stroms hätte jedoch speziell etwa Hausbesitzer mit hohen Kosten belastet. Deswegen wurde davon abgesehen.
Der Bundestag stimmte bereits am Donnerstag dem Kompromiss zu, der mit dem Bundesrat im Vermittlungsausschuss erzielt wurde. Im Bundesrat liegt die Solarförderung dann am Freitag vor. Kommt kein Einspruch, kann die Gesetzesänderung im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Dann treten die Regelungen in Kürze rückwirkend zum 1. April in Kraft.
Der Newsletter von Strom-Magazin.de
Bekommen Sie kostenlos jeden Mittwoch aktuelle News vom Strom- und Gasmarkt direkt in Ihr Postfach! Jetzt anmelden:
Im Streit um die Kürzung der Solarförderung zeichnet sich ein Kompromiss ab. So soll offenbar die bisherige Größenkategorie für Anlagen erhalten bleiben, die man eigentlich abschaffen wollte. Vor allem wegen des möglichen Wegfalls einer Zwischengröße gibt es in der Branche große Befürchtungen.
Die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf einer Freifläche genießt kein gesetzliches Privileg. In einem Gerichtsurteil wurde einem Grundstücksbesitzer nun die Baugenehmigung für eine freistehende Photovoltaikanlage verwehrt, denn die Solarnutzung in Dachanlagen sei dieser vorzuziehen. Der Photovoltaik-Rechner zeigt, wie.
Die Solaranlagen Deutschlands erzielten eine neue Rekordmenge an Solarstrom: Im Mai wurden mehr als vier Milliarden Kilowattstunden Strom erzeugt. Mit einem Photovoltaik-Rechner lässt sich übrigens herausfinden, ob auch auf dem eigenen Dach eine Solaranlage rentabel ist.
Der Ausbau der Photovoltaik und das frühsommerliche Wetter haben Deutschland am Freitag vor Pfingsten einen neuen Weltrekord bei der Stromerzeugung aus Sonnenenergie beschert. Zur Mittagszeit wurden 20.000 Megawatt überschritten, das entspricht der Leistung von 20 Atomkraftwerken.
Die Baugenossenschaft "Eisenbahnbauverein Harburg" baut im Hamburger Stadtteil Harburg-Wilstorf die größte Eisheizung der Welt. Fast 500 Wohnungen sollen mit dem neuen System beheizt werden. Die Heizung kombiniert Solar- und Erdwärme und soll nicht nur kostengünstig sein, sondern auch ordentlich Kohlendioxid einsparen.
Strompreise vergleichen
Einfach Postleitzahl und jährlichen Stromverbrauch in kWh eingeben und günstige Stromtarife finden!