Strom-News
Das neue Kernenergiegesetz erlaubt den Weiterbetrieb und den Bau neuer Kernkraftwerke, die Betriebsgenehmigungen werden zudem weiterhin zeitlich nicht befristet. Allerdings wird die Wiederaufbereitung von abgebrannten Brennelementen verboten und es gibt die Möglichkeit, gegen den Bau neuer Kernkraftwerke ein Referendum zu starten. Diese Regelungen werden sicherlich nur Wasser auf die Mühlen der Atomgegner sein, die u.a. die gestaffelte Abschaltung aller fünf Schweizer Atomkraftwerke gefordert hatten.
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