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16.05.2012, 17:02 Uhr

Strom-News

Bericht

Regierung will Haftungsrisiken für Netzbetreiber begrenzen (Upd.)

Das Bundeswirtschaftsministerium erwägt einem Bericht zufolge, die Umlage zur Sicherung der Stromerzeugung vor den Küsten von Nord- und Ostsee transparenter auszuweisen. Bei einem Leitungsschaden oder einer fehlenden Anbindung ans Netz soll künftig nicht mehr der Netzbetreiber im vollen Umfang haften.

Frankfurt/Main (AFP/red) - Die Umlage solle erhoben werden können, wenn ein Betreiber eines Offshore Windparks wegen eines Leitungsschadens oder bei fehlender Anbindung ans Stromnetz zwar Strom erzeugen, aber nicht ins Netz einspeisen kann, berichtete die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" am Mittwoch unter Berufung auf einen Verordnungsentwurf des Ministeriums. Das Umweltministerium habe noch nicht zugestimmt.

Offshore Windkraft Die Kosten der Energiewende sind wohl auch für ganz normale Stromkunden deutlich höher als gedacht. (Foto / Abb.: Rebel / Fotolia.com )

Bislang haften die Netzbetreiber für Ausfälle

Bislang muss für Ausfälle der Netzbetreiber haften. Der für die Nordsee-Anbindung verantwortliche Netzbetreiber Tennet hatte jüngst gedroht, den Ausbau einzustellen, weil die Risiken mit einem bis zu dreistelligen Millionenbetrag nur teilweise versicherbar seien und die Wirtschaftlichkeit der Investitionen verschlechterten. Um das - und Verzögerungen bei der Energiewende - zu verhindern, hat die Regierung laut "FAZ" zugesagt, noch vor der Sommerpause die Haftung zu begrenzen.

Betrag soll auf der Stromrechnung auftauchen

Laut Vorschlag aus dem Bundeswirtschaftsministerium bekäme der Netzbetreiber bei einer Unterbrechung ab dem 15. Tag 80 Prozent der entgangenen Einspeisevergütung erstattet, wie die "FAZ" berichtete. Auf der Stromrechnung eines jeden Kunden würde dieser Betrag extra ausgewiesen, so dass die Kunden erkennen können, wie hoch diese Umlage ausfällt.

Die zur Diskussion stehende Offshore-Umlage sei "kein neues Instrument", betonte ein Ministeriumssprecher. Schon jetzt würden die Kosten für die Anbindung der Offshore-Windanlagen ans Netz über die sogenannten Netzentgelte auf die Stromkunden umgelegt. Neu sei lediglich der Vorschlag, diese Kosten separat in der Stromrechnung auszuweisen. "Wir brauchen Transparenz", sagte der Ministeriumssprecher.

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