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ZwischenlagerIm Prozess zweier Landwirte aus dem Landkreis Wesermarsch gegen das Atommüll-Zwischenlager des Kernkraftwerks Unterweser ist am Montag noch kein Urteil gefallen. In dem Lager dürfen bis zu 80 Castor-Behälter mit bestrahlten Uran-Brennelementen bis zu 40 Jahre lang zwischengelagert werden.
Lüneburg (ddp/red) - Der Vorsitzende Richter in dem Verfahren am Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg vertagte die Entscheidung mit der Begründung, dem Senat liege ein zentrales Gutachten des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) nicht vor.
In dem Gutachten werden die möglichen Folgen eines gezielt herbeigeführten Absturzes eines Großraumflugzeuges auf das Atommüll Zwischenlager betrachtet. Ein solcher Zwischenfall sei zwar nicht wahrscheinlich, aber auch nicht ausgeschlossen, sagte der Richter. Das BfS wurde aufgefordert, das Gutachten bis zum 15. April vorzulegen. Nächster Verhandlungstermin ist der 23. Juni.
Die beiden Landwirte fechten mit ihrer Klage aus dem Jahr 2003 die im selben Jahr erteilte Genehmigung des BfS zum Bau eines Zwischenlagers für bestrahlte Brennelemente auf dem Gelände des Kernkraftwerks Unterweser an. Die Folgen möglicher Stör- und Unfälle im Lagerbetrieb sowie insbesondere die Auswirkungen eines Terroranschlags, etwa durch ein gezielt zum Absturz gebrachtes Passagierflugzeug, seien nur unzureichend ermittelt, führen sie zur Begründung ihrer Klage an.
Die Höfe der Landwirte befinden sich nur wenige Kilometer vom Zwischenlager entfernt. Das Lager befindet sich in einem militärischen Tieffluggebiet sowie nahe einer Verkehrsflugstraße. Die Bauern sehen sich in ihrer Gesundheit und ihrer Existenz bedroht.
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