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RechtstippMieter müssen die Modernisierung der Heizungsanlage dulden, auch wenn der Vermieter laut Gesetz dafür noch bis 2020 Zeit hätte. Das entschied das Amtsgericht Frankfurt am Main. Ein Vermieter wollte veraltete Nachtspeicheröfen durch eine Zentralheizung ersetzen, ein Mieter verklagte ihn deshalb.
Frankfurt/Main (dapd/red) - In dem Fall wollte ein Vermieter das Heizungssystem in einem Gebäude erneuern, in dem die Wohnungen seit den siebziger Jahren mit Nachtspeicheröfen beheizt werden. Diese sollen durch eine Zentralheizung ersetzt werden. Der Vermieter kündigte den Mietern die hierfür erforderlichen Maßnahmen an. Ein Mieter weigerte sich, den Arbeiten zuzustimmen. Der Vermieter verklagte den Mieter daraufhin auf Duldung der Maßnahmen.
Das Amtsgericht Frankfurt gab dem Vermieter Recht. Der Mieter muss die Baumaßnahmen dulden. Denn die Energieeinsparverordnung 2009 sieht vor, dass Nachtspeicherheizungen in Gebäuden schrittweise außer Betrieb genommen werden müssen. Nachtspeicherheizungen, die vor 1990 aufgestellt wurden, dürfen ab 2020 nicht mehr betrieben werden.
Der Vermieter handelt also vorausschauend und wirtschaftlich sinnvoll, wenn er die alten Nachtspeicheröfen bereits jetzt entfernt und die Wärmeversorgung auf eine Zentralheizung umstellt, anstatt im Falle von notwendigen Reparaturen weiter in ein Heizsystem zu investieren, das in dieser Form lediglich noch knapp 10 Jahre betrieben werden darf. Der Mieter ist verpflichtet, die Arbeiten zu dulden. (AZ: 33 C 4250/09 - 26)
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