Strom-News
BerichtDie deutschen Energiekonzerne wollen einem Pressebericht zufolge rund 15 Milliarden Euro Schadensersatz für den Atomausstieg einklagen. Allein E.on beziffere in einer Verfassungsbeschwerde den Schaden durch die "Energiewende" auf mindestens acht Milliarden Euro, berichtete die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" in ihrer Mittwochausgabe.
Frankfurt/Main (AFP/dapd/red) - Demnach will das Verfassungsgericht noch diese Woche die Beschwerde an die Bundesregierung, den Bundestag sowie 63 weitere Institutionen zur Stellungnahme verschicken.
(Foto / Abb.: Fotolia.de)Nach Ansicht von Beobachtern zeigt die hohe Zahl der Adressaten, wie ernst das Gericht die Verfassungsbeschwerden nimmt, berichtete die "FAZ". Demnach soll auch die Beschwerde des Energiekonzerns RWE noch im Juni demselben Kreis von Betroffenen zugestellt werden. Dem Vernehmen nach will sich Vattenfall dem Vorgehen anschließen. Bislang war nur bekannt, dass das schwedische Staatsunternehmen Deutschland vor dem Schiedsgericht der Weltbank verklagen will, weil es Regeln zum Schutz von Investitionen verletzt sieht.
Die Gesamtforderungen der Energieriesen werden damit auf rund 15 Milliarden Euro geschätzt, schrieb die "FAZ". Demnach müssen die Karlsruher Richter zunächst einen Verstoß gegen das Grundgesetz feststellen, bevor Zivilgerichte über die Forderung der Betreiber nach Schadensersatz entscheiden können. Die Regierung hatte nach der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima im März 2011 in einer überraschenden Kehrtwende acht der deutschen Kernkraftwerke sofort abgeschaltet und die Laufzeiten der verbleibenden neun Anlagen deutlich verkürzt.
Die Verfassungsbeschwerde ist ohnehin nur der erste Schritt in einem vermutlich langjährigen juristischen Streit um eine Entschädigung für den Atomausstieg. Denn vor dem obersten deutschen Gericht wird nur grundsätzlich darüber verhandelt, ob durch den entschädigungslosen Atomausstieg Grundrechte der Unternehmen verletzt wurden. Die Schadenshöhe spielt hier keine Rolle. Nur wenn das Verfassungsgericht dies bejaht, müssen in einem zweiten Schritt Zivilgerichte über die Schadenshöhe entscheiden.
Umweltschützer äußerten scharfe Kritik an den Entschädigungsforderungen der Energiekonzerne. "Schädlich ist nicht die Stilllegung von Reaktoren, sondern der Betrieb der AKW", sagte der Sprecher der Anti-Atom-Organisation "Ausgestrahlt", Jochen Stay, am Mittwoch in Hamburg. Die angekündigten Schadenersatzklagen der Konzerne seien "an Dreistigkeit nicht zu überbieten".
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Die Umsetzung der Energiewende ist vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) zur Chefsache erklärt worden. Gleichwohl brauche die Industrie, die 45 Prozent des Stroms hierzulande benötige, die Unterstützung der Politik. Wenn die Energiewende gelinge, könnte sie zu einem "echten Exportschlager" werden.
Der schwedische Energieriese Vattenfall bereitet ein mögliches Verfahren wegen des deutschen Atomausstiegs vor einem internationalen Schiedsgericht der Weltbank vor. Vattenfall habe um die Konstituierung eines entsprechenden Gremiums ersucht, sagte eine Sprecherin des Konzerns am Montag in Berlin.
Nach der vorläufigen Abschaltung sämtlicher Atomkraftwerke in Japan hat eine Stadt für das Wiederhochfahren ihres Akw gestimmt. Der Stadtrat von Oi in der zentralen Präfektur Fukui gab am Montag grünes Licht dafür, zwei Reaktoren des Atomkraftwerks Oi des Betreibers Kansai Electric wieder hochzufahren.
Die japanische Regierung will den hochverschuldeten Betreiber des havarierten Atomkraftwerks Fukushima, Tepco, mit einer milliardenschweren Finanzspritze de facto verstaatlichen und damit vor dem Bankrott bewahren. Eine Pleite von Tepco könnte sich Tokio kaum leisten; mit Tepco steht und fällt die Stromversorgung der Hauptstadt.
Erstmals seit den 1970er Jahren funktioniert das Leben in Japan ohne Atomstrom. Gut ein Jahr nach der Katastrophe von Fukushima wurde am Wochenende der letzte noch aktive Reaktor Tomari 3 im Norden des Landes zu Wartungsarbeiten heruntergefahren. Erneut demonstrierten tausende Menschen für einen kompletten Atomausstieg.Strompreise vergleichen
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