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13.06.2012, 12:08 Uhr

Strom-News

Bericht

Milliarden-Schadenersatz für Atomausstieg gefordert (Upd.)

Die deutschen Energiekonzerne wollen einem Pressebericht zufolge rund 15 Milliarden Euro Schadensersatz für den Atomausstieg einklagen. Allein E.on beziffere in einer Verfassungsbeschwerde den Schaden durch die "Energiewende" auf mindestens acht Milliarden Euro, berichtete die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" in ihrer Mittwochausgabe.

Frankfurt/Main (AFP/dapd/red) - Demnach will das Verfassungsgericht noch diese Woche die Beschwerde an die Bundesregierung, den Bundestag sowie 63 weitere Institutionen zur Stellungnahme verschicken.

Auch Vattenfall will sich offenbar anschließen

Geld (Foto / Abb.: Fotolia.de)Nach Ansicht von Beobachtern zeigt die hohe Zahl der Adressaten, wie ernst das Gericht die Verfassungsbeschwerden nimmt, berichtete die "FAZ". Demnach soll auch die Beschwerde des Energiekonzerns RWE noch im Juni demselben Kreis von Betroffenen zugestellt werden. Dem Vernehmen nach will sich Vattenfall dem Vorgehen anschließen. Bislang war nur bekannt, dass das schwedische Staatsunternehmen Deutschland vor dem Schiedsgericht der Weltbank verklagen will, weil es Regeln zum Schutz von Investitionen verletzt sieht.

Gab es einen Verstoß gegen das Grundgesetz?

Die Gesamtforderungen der Energieriesen werden damit auf rund 15 Milliarden Euro geschätzt, schrieb die "FAZ". Demnach müssen die Karlsruher Richter zunächst einen Verstoß gegen das Grundgesetz feststellen, bevor Zivilgerichte über die Forderung der Betreiber nach Schadensersatz entscheiden können. Die Regierung hatte nach der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima im März 2011 in einer überraschenden Kehrtwende acht der deutschen Kernkraftwerke sofort abgeschaltet und die Laufzeiten der verbleibenden neun Anlagen deutlich verkürzt.

Die Verfassungsbeschwerde ist ohnehin nur der erste Schritt in einem vermutlich langjährigen juristischen Streit um eine Entschädigung für den Atomausstieg. Denn vor dem obersten deutschen Gericht wird nur grundsätzlich darüber verhandelt, ob durch den entschädigungslosen Atomausstieg Grundrechte der Unternehmen verletzt wurden. Die Schadenshöhe spielt hier keine Rolle. Nur wenn das Verfassungsgericht dies bejaht, müssen in einem zweiten Schritt Zivilgerichte über die Schadenshöhe entscheiden.

Scharfe Kritik von Umweltschützern

Umweltschützer äußerten scharfe Kritik an den Entschädigungsforderungen der Energiekonzerne. "Schädlich ist nicht die Stilllegung von Reaktoren, sondern der Betrieb der AKW", sagte der Sprecher der Anti-Atom-Organisation "Ausgestrahlt", Jochen Stay, am Mittwoch in Hamburg. Die angekündigten Schadenersatzklagen der Konzerne seien "an Dreistigkeit nicht zu überbieten".

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