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23.05.2012, 16:59 Uhr

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Gesetzentwurf

Mietminderung bei Gebäudesanierung eingeschränkt

Eine Gebäudesanierung soll zukünftig erst ab drei Monaten durch eine Mietminderung belastet werden können. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung will die Kosten der energetischen Sanierung bei Vermietern eindämmen und erntet viel Kritik auf Seiten der Mieter.

Energieausweis mit Geld Um Kosten der Sanierung einzudämmen, soll eine Mietminderung ihretwegen nur noch eingeschränkt möglich sein. (Foto / Abb.: Andre Bonn / Fotolia.com)

Berlin (afp/red) - Mit einer Reform des Mietrechts will die Bundesregierung Anreize zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden schaffen. Unter anderem sollen Mieter Ansprüche auf Mietminderung etwa wegen Baulärm erst nach drei Monaten geltend machen dürfen, wie das Bundesjustizministerium am Mittwoch mitteilte. Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf enthält auch Regelungen zum Umgang mit sogenannten Mietnomaden.

Faire Aufteilung der Kosten als Hintergrund der Reform

Mit dem Gesetzentwurf würden Vorteile und Lasten energetischer Modernisierungen "fair auf Vermieter und Mieter" verteilt, erklärte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Für "investitionswillige Vermieter" schaffe die Reform Rechtssicherheit. Bei anderen Modernisierungsmaßnahmen bleibe es bei dem unbeschränkten Recht auf Mietminderung. Unberührt bleibe auch das Recht des Mieters zur Mietminderung, wenn die Wohnung wegen der Baumaßnahmen nicht mehr benutzbar sei, erklärte das Ministerium.

Wie bei anderen Sanierungen auch dürfe der Vermieter nach geltendem Recht jährlich maximal elf Prozent der Kosten auf die Miete umlegen, erklärte das Ministerium weiter. Umgekehrt profitierten Mieter von sinkenden Nebenkosten.

Gegenstimmen zum Vorgehen

Der Deutsche Mieterbund (DMB) kritisierte die geplante Änderung des Mietrechts. "Das bedeutet, trotz Baulärms, Dreck, Einrüstung des Gebäudes und Verdunkelung der Wohnung oder trotz Ausfall der Heizungsanlage und der Warmwasserversorgung soll der Mieter weiter die volle Miete zahlen." Die Bundesregierung schaffe damit ein "Grundrecht für Verbraucher" teilweise ab. Der Haus- und Grundeigentümerverband Haus & Grund begrüßte hingegen die Änderungen und sprach von einem guten "Tag für die Energiewende".

Auch SPD und Grüne kritisierten, die Mietrechtsreform gehe auf Kosten der Mieter, und forderten eine Minderung der Modernisierungsumlage von elf auf neun Prozent. "Klimaschutz, bezahlbares Wohnen und Mieterrechte" dürften keine Gegensätze sein, kritisierte SPD-Bundestagsfraktionsvize Florian Pronold. Die Bundesregierung habe die Chance auf klimafreundliches und bezahlbares Wohnen vertan, kritisierten die Grünen.

Rechte sowohl von Mietern als auch Vermietern werden gestärkt

Mit neuen Regelungen zum Vorgehen gegen sogenannte Mietnomaden will die Regierung laut Ministerium vor allem Kleinvermietern helfen. Grundlage ist die sogenannte "Berliner Räumung": Diese ermögliche es, die Wohnung durch einen Gerichtsvollzieher räumen zu lassen, ohne zugleich die Gegenstände in der Wohnung, oft für viel Geld, wegschaffen und einlagern zu müssen. Vor Gericht sollen Vermieter zudem Zahlungs- und Räumungsansprüche gegenüber sogenannten Mietnomaden leichter durchsetzen können. Die CDU begrüßte die Änderungen, da Vermieter "durch Einmietbetrüger oftmals erhebliche Schäden" erlitten.

Die Regierung will mit dem Gesetz laut Justizministerium auch Lücken beim Schutz von Mietern bei der Umwandlung von Wohnraum in Eigentumswohnungen schließen. So soll der Schutz vor Eigenbedarfskündigungen für drei Jahre auch dann greifen, wenn eine Personengesellschaft ein Mietshaus von vornherein mit der Absicht kauft, die Wohnungen zum Nutzen ihrer Mitglieder in Eigentumswohnungen umzuwandeln. Das Gesetz will damit das Umgehen des Mieterschutzes durch das sogenannte Münchner Modell verhindern, nach dem Gesellschaften Mietern wegen Eigenbedarfs einzelner Gesellschafter gekündigt hatten.

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