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09.08.2012, 09:16 Uhr

Strom-News

Förderung

Mehr Zuschüsse vom Staat für alternatives Heizen

Haus- und Wohnungsbesitzer erhalten künftig mehr Fördergeld vom Staat, wenn sie sich für bestimmte Formen der Wärmegewinnung aus erneuerbaren Energien entscheiden. Der Einbau von Solarkollektoren, Biomasse-Heizanlagen oder Wärmepumpen wird ab dem 15. August unter anderem mit zusätzlichen Bonuszahlungen oder steigenden Investitions- oder Tilgungszuschüssen belohnt.

Berlin (afp/red) - Dies teilte das Bundesumweltministerium am Mittwoch in Berlin mit. Die Förderung gilt für Privat- und Gewerbeimmobilien. Angepasst werden Förderkonditionen des sogenannten Marktanreizprogramms (MAP). Aus diesem können Eigentümer von Privathäusern, öffentlichen Gebäuden und gewerblich genutzten Objekten Zuschüsse abrufen, wenn sie in Anlagen zum Heizen, zur Warmwasser-Aufbereitung oder zur Prozesswärme-Gewinnung investieren. Das Geld kommt bei größeren Anlagen von der staatlichen Förderbank KfW, bei kleineren Anlagen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Für das MAP sind in diesem Jahr im Bundeshaushalt 366 Millionen Euro verfügbar.

Heizung

Ganz bestimmte Vorgaben für die Förderung

Gefördert werden dabei nur genau definierte technische Lösungen, auch die verbesserten Zuschüsse gelten nur unter bestimmten Voraussetzungen. Generell wird dem Umweltministerium zufolge etwa die Mindest-Fördersumme kleinerer Solarkollektoren, von Biomasse-Heizkesseln und Wärmepumpen in Einfamilienhäusern um bis zu 400 Euro erhöht. Wer förderwürdige Technologien kombiniert - etwa eine Solarkollektor-Anlage mit einer Wärmepumpe verbindet - kann eine Bonusförderung von 500 Euro erhalten. Teilweise kann die Förderung erstmals auch für Neubauten abgerufen werden. Das Programm galt zuvor nur für bereits bestehende Bauten.

Mehr Zuschüsse für größere Solarkollektoren

Bei größeren, über die KfW geförderte Solarkollektor-Anlagen ab einer Fläche von 40 Quadratmetern können demnach ab dem 15. August bis zu 50 Prozent statt wie bisher 30 Prozent der Investitionskosten als Tilgungszuschüsse übernommen werden, wenn es sich um Anlagen zur Erzeugung von Prozesswärme oder solarer Kälte handelt. Zudem sind nun große Wärmepumpen auch in Neubauten förderfähig.

Weitere Informationen zum MAP und den neuen Förderichtlinien gibt es unter anderem im Internet über die vom Bundesumweltministerium betreute Homepage www.erneuerbare-energien.de oder auf der Bafa-Website www.bafa.de. in der Rubrik Erneuerbare Energien.

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