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AtommüllVor dem niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat am Mittwoch die Verhandlung der Klage zweier Landwirte gegen das Atommüll-Zwischenlager des Kernkraftwerks Unterweser begonnen. Ein Urteil wird noch in dieser Woche erwartet.
Lüneburg (ddp/red) - Ziel der Kläger ist es, die im September 2003 vom Bundesamt für Strahlenschutz erteilte Genehmigung, auf dem Gelände des Kraftwerks bestrahlte Brennelemente zwischenzulagern, aufheben zu lassen.
Die Hofstellen der beiden Landwirte aus Rodenkirchen (Landkreis Wesermarsch), die überwiegend Milchwirtschaft betreiben, befinden sich nur wenige Kilometer vom Zwischenlager entfernt. Das Zwischenlager befindet sich in einem militärischen Tieffluggebiet sowie nahe einer Verkehrsflugstraße. Die Männer sehen dadurch ihre Gesundheit und auch Existenz bedroht.
Die Pläne des Kraftwerksbetreibers E.ON Kernkraft hatte das Bundesamt für Strahlenschutz im September 2003 genehmigt. Demnach dürfen dort bis zu 80 Castor-Behälter mit bestrahlten Uran-Brennelementen, die aus dem Betrieb des Kraftwerks Unterweser stammen, bis zu 40 Jahre lang zwischengelagert werden.
Die Kläger argumentieren, dass die Genehmigung auf einer falschen Rechtsgrundlage beruht. Auch seien die Folgen möglicher Stör- und Unfälle im Lagerbetrieb nur unzureichend ermittelt.
Am Mittwoch wurde vor Gericht hauptsächlich über Formalia gesprochen. Unter anderem ging es darum, ob die Klage begründet ist. Ein Urteil in dem Fall wird noch in dieser Woche erwartet.
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