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Nicht am Bundesrat vorbeiRheinland-Pfalz und Bremen fordern die Zustimmungspflicht des Bundesrates zur Verlängerungen der AKW-Laufzeiten. Einen entsprechenden Entschließungsantrag hätten die beiden Länder im Bundesrat eingebracht, wie die Umweltminister der beiden Länder, Margit Conrad (SPD) Reinhard Loske (Grüne), am Montag mitteilten.
Mainz/Bremen (ddp-rps/red) - Zuvor hatte der Rechtsausschuss des Bundesrates sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, dass Laufzeitverlängerungen im Bundesrat zustimmungspflichtig sein sollten. Zur Entscheidungsfindung hätten hier mehrere Gutachten von renommierten Juristen beigetragen, unter anderem vom ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes Jürgen Papier, sagten Conrad und Loske.
In anderen Bundesrats-Ausschüssen sei der Antrag bisher vertagt worden, weswegen er nicht mehr vor der Sommerpause behandelt werde, sagten Conrad und Loske und machten dafür «Verfahrenstricks» der CDU-geführten Bundesländer verantwortlich. «Wir gehen trotzdem davon aus, dass unsere Haltung nach der Sommerpause eine breite Mehrheit im Bundesrat findet», erklärten die beiden Minister.
Conrad und Loske kündigten an, dass sowohl Rheinland-Pfalz als auch Bremen eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht anstreben würden, wenn die Bundesregierung versuche, eine Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken ohne die Zustimmung des Bundesrates durchzusetzen.
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