Strom-News
EU-VerordnungAm 1. September werden in Übereinstimmung mit der EU-Haushaltslampen-Verordnung nach den 100- und 75-Watt-Birnen auch die klaren 60-Watt-Birnen vom Markt genommen. Wir informieren, worauf man beim Kauf einer Lampe nun achten sollte - denn die Wattzahl alleine reicht nicht mehr aus.
Berlin (dapd/red) - Bei der Wahl einer Energiesparlampe, die die alten Birnen ersetzen soll, müssen Verbraucher nun nicht mehr allein auf die Wattzahl achten, sondern auf die Lichtleistung. Auskunft darüber gibt die Einheit Lumen (lm).
Der Lichtleistung der herkömmlichen 60-Watt-Birne entspreche zum Beispiel eine Energiesparlampe mit 700 Lumen, erläutert Birgit Holfert, Energieexpertin der Verbraucherzentrale. Die bisher unter 100 Watt bekannte Lichtleistung werde mit 1.400 Lumen erreicht.
Die Lichtfarbe wird als Farbtemperatur in Kelvin (K) dargestellt. Lampen mit 2.700 Kelvin leuchten ähnlich wie die herkömmliche Glühbirne warmweiß und sorgen für ein gemütliches Licht zu Hause, wie Holfert sagt. Tageslichtweiße Lampen mit zirka 6.000 Kelvin erzeugen ein sachliches Licht, das eher für den Arbeitsplatz geeignet ist.
Weitere Packungsangaben sind unter anderem: die Lebensdauer der Lampe in Stunden (h) oder Jahren, der Quecksilbergehalt (Hg) in Milligramm (mg), die Dimmbarkeit sowie die Start- und Anlaufzeit, das heißt, wie lange die Lampe benötigt, bis sie angeht beziehungsweise bis 60 Prozent der Helligkeit erreicht werden.
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Im Rechtsstreit um eine satirische Aktion zum EU-Glühlampenverbot haben die Importeure von als "Heatballs" bezeichneten Glühbirnen eine Niederlage hinnehmen müssen. Der Verkauf dieser vorgeblichen Heizelemente bleibe vorläufig verboten, beschloss das Verwaltungsgericht Aachen am Dienstag in einem Eilverfahren.
Ein satirisch gemeinter Vorstoß eines Unternehmers aus Niederzier gegen die EU-Glühbirnen-Verordnung hat kaum noch Aussichten auf Erfolg. Der Unternehmer hatte im November 40.000 sogenannte Heatballs aus China importiert, die auffallend konventionellen 75- und 100-Watt-Glühbirnen ähneln. Und genau das monierte jetzt ein Gutachten.
Nach einem Test des Umweltbundesamts (UBA) fordern Verbraucherschützer von der EU-Kommission die Aussetzung des Glühbirnenverbots. Das UBA teilte am Donnerstag mit, Tests mit zerbrochenen Energiesparlampen hätten ergeben, dass die Quecksilberwerte bis zu 5 Stunden lang 20 Mal höher sind als zulässig.
Ein Essener Ingenieur importiert und verkauft weiterhin Glühbirnen mit 75 und 100 Watt Leistung, und das, obwohl der Handel eigentlich mittlerweile verboten ist. Sein Trick: Er lässt die Birnen mit dem Aufdruck "Heatball" versehen und verkauft sie als Kleinheizgeräte, die als Nebeneffekt auch Licht erzeugen.
Für Verbraucher ist es einer Untersuchung zufolge weiterhin schwierig, ihre gebrauchten Energiesparlampen zurückzugeben. Nur neun Prozent der Einzelhändler hätten eine klar gekennzeichnete Sammelbox für Altlampen aufgestellt und wiesen ihre Kunden darauf hin, dass die Lampen nicht in den Hausmüll gehörten.Strompreise vergleichen
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