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29.09.2011, 09:07 Uhr

Strom-News

Vorwurf

In Gorleben werde mit falschen Strahlenwerten gerechnet

Nach Berechnungen von Atomkraftgegnern sind die Strahlengrenzwerte am Atommüllzwischenlager in Gorleben bereits seit 2003 überschritten. Demnach rechne der Betreiber, die Gesellschaft für Nuklearservice (GNS), seit Jahren mit einem falschen Wert für die natürliche Strahlung.

Hannover (dapd/red) - Der Nullpunkt sei berechnet worden, als bereits Castoren eingelagert wurden, kritisiert die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI).

"Selbst geschaffene rechtliche Grauzone"

"Wissenschaftlich ist das dilettantisch", sagte Wolfgang Kallen vom Fachbereich Radioaktivität der BI am Mittwoch in Hannover. Die Atomkraftgegner forderten, der GNS die Betriebserlaubnis zu entziehen, da sie seit Jahren in einer "selbst geschaffenen gesetzlichen Grauzone" agiere.

Auch die kürzlich von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) vorgenommenen Messungen kritisierte Kallen. Dabei seien für die Gammastrahlung Bezugspunkte gewählt worden, die sich ebenso am Zaun des Zwischenlagers befinden.

Atomkraft Am Montag hatte das niedersächsische Umweltministerium mitgeteilt, dass die Experten der PTB einen Gesamtstrahlungswert von 0,212 Millisievert pro Jahr berechnet hätten. Das Ministerium hatte die Bundesanstalt mit Messungen beauftragt, nachdem zuvor vom Landesbetrieb für Wasserwirtschaft (NLWKN) erhobene Strahlenwerte darauf hindeuteten, dass der sogenannte Eingreifwert von 0,27 Millisievert pro Jahr am Zaun des Zwischenlagers nicht sicher auszuschließen ist und bis zum Jahresende der Genehmigungswert von 0,3 Millisievert pro Jahr überschritten werden könne.

Absage von Castor-Transport gefordert

Wegen der erhöhten Strahlenwerte forderte die BI eine Absage des nächsten Castor-Transports. Das Zwischenlager sei erst zu einem Viertel gefüllt und bereits jetzt würden die Grenzwerte überschritten, sagte Kerstin Rudek von der BI. "Wir sind keine Zahlen auf Papier, sondern Menschen mit Sorgen, mit Sorgen vor erhöhter Strahlung."

Eine Absage des Transports erhoffen sich die Atomkraftgegner auch durch eine Strafanzeige gegen den Betreiber. Der GNS wird darin vorgeworfen, dass sie radioaktive Strahlung oberhalb genehmigter Grenzwerte freisetzt. Laut Strafgesetzbuch (Paragraf 311, Absatz eins und zwei) ist dabei bereits der Versuch strafbar. Von der Staatsanwaltschaft Lüneburg sei nun das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als Genehmigungsbehörde sowie die GNS zu einer Stellungnahme aufgerufen worden. Sollte das BfS mitteilen, dass durch die geplante Einlagerung von weiteren Castoren im November der Grenzwert überschritten werde, könne die Staatsanwaltschaft handeln, sagte der Rechtsanwalt der BI, Martin Lemke.

In das Zwischenlager in Gorleben soll Ende November ein weiterer Atommülltransport mit elf Castor-Behältern aus der französischen Wiederaufarbeitungsanlage La Hague rollen. Der Transport wird nach Angaben von Atomkraftgegnern am 24. November in Frankreich starten. Zwei Tage später soll der Zug Niedersachsen erreichen.

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