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SicherheitsbedenkenDie Entscheidung über die umstrittene Laufzeitverlängerung für deutsche Atomkraftwerke liegt nun bei den Verfassungsrichtern: Gemeinsam mit betroffenen Anwohnern hat die Umweltorganisation Greenpeace am Donnerstag Klage beim Verfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht.
Berlin (dapd/red) - Die Beschwerde richtet sich vor allem gegen das mit der längeren Laufzeit verbundene Sicherheitsrisiko der Reaktoren.
Greenpeace will damit die Entscheidung der Bundesregierung kippen, die Laufzeiten der deutschen Meiler um durchschnittlich zwölf Jahre zu verlängern. Die 11. Atomgesetznovelle aus dem vergangenen Jahr sieht vor, dass diejenigen Meiler, die vor 1980 ans Netz gingen, acht Jahre zusätzlich bekommen sollen - umgerechnet in Strommengen. Die neueren Kraftwerke sollen 14 Jahre länger laufen als ursprünglich vorgesehen.
"Der Deal mit den Atomkonzernen verletzt die im Grundgesetz garantierten Rechte der Bürger. Wenige profitieren von der Laufzeitverlängerung - das Risiko trägt die Allgemeinheit", bemängelte der Umweltexperte von Greenpeace, Heinz Smital.
Keiner der deutschen Reaktoren sei vor terroristischen Luftangriffen geschützt, warnte Smital. Jörn Burger, einer der klagenden Anwohner und früherer Lufthansa-Pilot, ergänzte, er halte die Terrorgefahr "für eine sehr, sehr realistische". Selbst beim Einsatz der Vernebelungsanlagen zum Schutz von Atomkraftwerken hätte er früher eine Anlage treffen können, sagte er. Ulrich Wollenteit, der Anwalt, der die 73-seitige Klageschrift mitverfasst hat, verwies auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem April 2008, wonach Bürger einen Anspruch auf Schutz vor terroristischen Angriffen haben.
Die FDP-Umweltpolitikerin Angelika Brunkhorst wies die Sicherheitsbedenken zurück. "Fakt ist, dass Atomkraftwerke in Deutschland sicher sind, ansonsten wären sie nicht am Netz", sagte sie. Die Atomgesetznovelle sei "ganz klar nicht verfassungswidrig".
Auch Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) hatte mehrfach darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung hohe Anforderungen an die Sicherheit stelle, unter anderem dadurch, dass für die Betreiber eine Nachrüstpflicht auf Basis von Wissenschaft und Technik rechtlich verankert worden sei.
Ein weiteres Problem stellt nach Ansicht von Greenpeace aber auch die ungelöste Frage der Endlagerung dar. Noch immer gebe es keine Lösung, die den nötigen Anforderungen genüge, sagte Smital. Die Umweltorganisation wendet sich zudem gegen eine weitere Regelung der 12. Atomgesetznovelle, die nach Ansicht der Umweltschützer Anwohnern die Möglichkeit nimmt, Schutzansprüche gegenüber dem Staat geltend zu machen.
Auch SPD und Grüne sowie die Länder Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Bremen, Brandenburg und Berlin wollen in Karlsruhe gegen die Laufzeitverlängerung klagen. Ihre Kritik richtet sich vor allem gegen das Zustandekommen des Gesetzes, das ohne die Zustimmung des Bundesrats beschlossen worden war. Die rheinland-pfälzische Umweltministerin Margit Conrad (SPD) sagte dazu der Nachrichtenagentur dapd, in wenigen Wochen werde die Klage der Länder eingereicht. Die Bundesregierung habe "gegen die verfassungsmäßigen Beteiligungsrechte der Länder massiv verstoßen".
Wollenteit rechnet damit, dass das Bundesverfassungsgericht "entgegen der üblichen Verfahrensdauer" schnell über die Beschwerde befinden werde, möglicherweise noch in diesem Jahr. Der Umweltrechtsexperte Hartmut Gaßner hält hingegen eine derart schnelle Entscheidung nicht für realistisch. Der Jurist begleitet die Klage der Bundestagsabgeordneten aus SPD und Grünen. Gaßner sagte, er hoffe auf ein Urteil im Jahr 2012.
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