Strom-News
EntschiedenDie Bundesregierung hat am Mittwoch mehrere Regelungen für mehr Wettbewerb auf dem deutschen Gasmarkt auf den Weg gebracht. Das Kabinett verabschiedete die Novelle der Gasnetzzugangsverordnung, die in den kommenden Wochen noch vor Beginn des neuen Gaswirtschaftsjahres am 1. Oktober in Kraft treten soll.
Berlin (ddp/red) - Ziel ist ein einfacherer Zugang zu den Gasnetzen, um Markteintrittsbarrieren für neue Gasanbieter aufzuheben. "Ich erwarte, dass die neue Gasnetzzugangsverordnung zu deutlich mehr Bewegung auf dem bisher recht trägen deutschen Gasmarkt führt", erklärte Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP).
Die wichtigsten Instrumente der Verordnung sind die Verringerung der Gasmarktgebiete, die Erleichterung des Zugangs zu knappen Transportkapazitäten und ein bevorzugter Netzanschluss von Gaskraftwerken. So sollen die Gasmarktgebiete von derzeit sechs auf drei bis zum Jahr 2011 und auf maximal zwei Gebiete bis 2013 reduziert werden. Für Lieferanten und Gasanbieter stellten die vielen Gasmarktgebiete bislang ein Hindernis bei der Belieferung von bundesweiten Kunden dar.
Transportkapazitäten sollen nach der neuen Verordnung künftig diskriminierungsfrei versteigert werden. Nach dem Modell der Kraftwerksnetzanschlussverordnung im Strombereich erhalten Betreiber von Gaskraftwerken künftig das Recht, Kapazitäten gegen angemessene Gebühr für maximal drei Jahre zu reservieren.
Darüber hinaus ist in der Gasnetzzugangsverordnung erstmals die vorrangige Einspeisung von Biogas festgeschrieben.
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Die Energiepreis-Experten vom Verbraucherportal Verivox rechnen damit, dass die Gasversorger zum Beginn der Heizsaison am 1.Oktober flächendeckend ihre Preise erhöhen werden - unter anderem deshalb, weil in 2010 erst jeder dritte Versorger die gestiegenen Beschaffungskosten weitergegeben hat.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat die am Dienstag angekündigte Gaspreiserhöhung der Gasag kritisiert und ruft betroffene Kunden zu einem Gasanbieterwechsel auf. Die vorgesehene Preiserhöhung bedeutet laut dem Gasanbieter für eine durchschnittliche Wohnung eine jährliche Mehrbelastung von rund 70 Euro.
Gegen die in den Jahren 2004 bis 2006 vom Nürnberger Energieversorger N-Energie erhobenen Preiserhöhungen für Gas ist nichts einzuwenden. Wie das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg am Montag mitteilte, wies der 1. Zivilsenat in einem Urteil vom 3.
August die Berufung eines Gaskunden zurück.
E.ON Hanse versendet offenbar seit Ende Juli Briefe an ehemalige Kunden, die zu großen Unsicherheiten führen. Den Kunden wird ein fehlender Energieliefervertrag unterstellt, womit sie angeblich eine teure Ersatzversicherung zu zahlen hätten, teilt der neue Versorger Wemag mit.
Wie der Bundesgerichtshof an diesem Mittwoch entschieden hat, haben so genannte Gas-Sonderkunden auch besondere Rechte. Denn die Gasanbieter können ihre gestiegenen Kosten laut BHG-Urteil nicht ohne weiteres an Kunden mit einem solchen Vertrag weitergeben.Strompreise vergleichen
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