Strom-News
Nach Angaben des Elektrizitätswerks Rheinhessen (EWR) betragen die Mehrbelastungen aus dem EEG und dem KWKG zusammen 0,89 Pfennige pro Kilowattstunde (kWh) zuzüglich Umsatzsteuer. Exakt dieser Betrag wird ab 1. Oktober an die EWR-Kunden weitergegeben. Diese Preisanpassung trifft alle Kundengruppen in gleicher Höhe.
Die neuen Allgemeinen Tarife wurden bereits vom Preisreferent des rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministeriums genehmigt. Sowohl für die Allgemeinen Tarife als auch für die Stromwahltarife S, L und XXL sowie die gewerblichen Preisstellungen gilt der Preisaufschlag nach EEG und KWKG, der separat auf allen Rechnungen ausgewiesen wird.
Die neuen Preise finden Sie in unserem Tarifrechner.
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