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22.08.2008, 14:36 Uhr

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Erneuerbare-Wärme-Gesetz: Pflichten und Fördermöglichkeiten

Informationen über das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) gibt das Bundesumweltministerium in einer neuen Broschüre. Diese informiert nicht nur über die Pflichten, die künftig auf Hausbesitzer zukommen, sondern auch über die Förderung vom Staat.

Berlin (red) - Durch die Nutzung von erneuerbarer Energie spart man Treibhausgase ein und schützt damit das Klima. Das gilt auch für die Wärmeversorgung. Die erneuerbaren Energien sollen bis zum Jahr 2020 14 Prozent des deutschen Wärmeverbrauchs decken – das ist mehr als doppelt so viel wie heute.

Solar (Foto / Abb.: UVS)Um dieses Ziel zu erreichen, müssen bei Neubauten ab dem 1. Januar 2009 regenerative Wärmequellen genutzt werden. Zur Förderung entsprechender Anlagen stehen zunächst bis 2012 jährlich bis zu 500 Millionen Euro Fördergelder zur Verfügung. Das bestehende Marktanreizprogramm zur Förderung erneuerbarer Energien dazu nochmals aufgestockt.

Informationen über Pflichten und Fördermöglichkeiten

Die Broschüre "Wärme aus erneuerbaren Energien. Was bringt das neue Wärmegesetz?" erläutert die Pflichten von Hausbesitzern, ab wann die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien gilt und was man aus technischer Sicht beachten sollte. Außerdem informiert sie über die Fördermöglichkeiten.

Bestellen kann man die Broschüre kostenlos unter der Bestellnummer 2148 beim BMU, Postfach 30 03 61, 53183 Bonn, Telefon: 022899/305-3355, Fax: 022899/305-3356 oder per E-Mail.

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