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03.07.2009, 15:19 Uhr

Strom-News

Einstweilige Verfügung

EnviaM: Umstellung auf ProKlima Strom 2011 unzusässig

Der Stromanbieter EnviaM darf Kunden nicht ohne deren ausdrückliches Einverständnis auf den Stromtarif "ProKlima Strom 2011" mit Vertragsbindung bis Ende 2011 umstellen. Das Landgericht Leipzig hat dies per einstweiliger Verfügung untersagt, damit haben Kunden weiterhin jederzeit die Möglichkeit, ihren Stromanbieter zu wechseln.

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Leipzig/Hamburg (red) - Nach Angaben des Ökostromanbieters LichtBlick, der die einstweilige Verfügung beantragt hat, habe EnviaM seine Kunden per Post über eine "Umstellung" des Vertrages informiert. Damit war einerseits eine Preiserhöhung verbunden, andererseits waren die Kunden damit bis Ende 2011 an den Versorger gebunden. "Wenn Sie mit der Umstellung einverstanden sind, müssen Sie nichts tun", habe EnviaM in dem Brief an die Kunden des am 30.06.2009 auslaufenden Tarifs "enviaM vario" geschrieben.

Vorgehen von enviaM "nicht hinnehmbar"

Ohnehin nennt LichtBlick es irreführend, "einen Tarif mit einem Anteil von über zwei Drittel Atomstrom als ProKlima-Tarif zu betiteln". Nicht hinnehmbar sei jedoch, die Kunden ohne deren aktives Einverständnis auf ein Angebot mit nur einem jährlichen Kündigungsrecht und einem über dem Grundtarif liegenden Strompreis umzustellen.

Kunden könnten Stromanbieter jederzeit wechseln

Das Landgericht Leipzig hat nunmehr bestimmt, dass EnviaM ohne die ausdrückliche Zustimmung den Kunden nur zu den Konditionen der Grundversorger beliefern darf. Wer nicht ausdrücklich zugestimmt hat, ist also nicht an den Tarif "ProKlima Strom 2011" gebunden und könne weiterhin jederzeit seinen Stromanbieter wechseln. Das gelte auch dann, wenn er dem Schreiben nicht widersprochen hat, erklärt der Ökostromanbieter LichtBlick.

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