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Aus dem BundestagEin Endlager für radioaktive Abfälle ist nach Darstellung der Bundesregierung aus technisch-wissenschaftlicher Sicht nicht vor dem Jahr 2030 erforderlich. Die Wärme dieser Abfälle müsse zunächst in einem Zwischenlager abklingen, heißt es in ihrer Antwort auf eine Große Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen.
Berlin (red) - Für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung, für die der Schacht Konrad in Salzgitter untersucht worden sei, sei eine solche Zwischenlagerung nicht erforderlich. Die Bundesregierung hält der Antwort zufolge am Konzept einer tiefengeologischen Endlagerung fest.
Was die Akzeptanz in der Bevölkerung angehe, so könne sich diese mit der Zeit, der Region, der Zusammensetzung und der Beteiligung der Bevölkerung ändern. Prognosen zur Akzeptanz der Bevölkerung in "hypothetischen Situationen" lehnt die Regierung ab.
Die Gesamthöhe der Rückstellung der Energieversorgungsunternehmen für die Entsorgung radioaktiver Betriebsabfälle und bestrahlter Brennelemente sowie für die Stilllegung der Kernkraftwerke beziffert die Regierung zum Stichtag 31. Dezember 2004 wie folgt: Eon AG 13,08 Milliarden Euro, RWE AG 9,01 Milliarden Euro, EnBW AG 4,13 Milliarden Euro und Vattenfall Europe AG 1,33 Milliarden Euro. Die Regierung betont, sie sei sich der langfristigen Aufgabe bewusst, die Finanzierung der Endlagerung sicherzustellen. So lange solvente Muttergesellschaften für die Betreibergesellschaften hafteten, könnten Forderungen gegenüber den Betreibergesellschaften wegen der Endlagerung realisiert werden.
(Foto / Abb.: Deutscher Bundestag)
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