Strom-News
BeschlussDer drittgrößte deutsche Energieversorger EnBW will sich der Verfassungsbeschwerde der anderen großen Stromkonzerne nicht anschließen - nicht etwa, wie sie anderer Auffassung wären. Der Karlsruher Konzern begründete den Verzicht am Montag damit, dass er mit mehr als 98 Prozent im Besitz der öffentlichen Hand sei.
Karlsruhe (dapd/red) - Wegen dieser Eigentumsverhältnisse fehle es ihm nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an der Grundrechtsfähigkeit. Eine Verfassungsbeschwerde sei vor diesem Hintergrund unzulässig. Allerdings teile die EnBW die Auffassung der klagenden Konkurrenten. Durch die vorzeitige Abschaltung ihrer zumeist lange abgeschriebenen Meiler entgehen den Konzernen hohe Summen.
Allein Deutschlands größter Energieversorger E.on schätzt den Schaden durch die Abschaltung seiner Atomkraftwerke auf rund acht Milliarden Euro und hat Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. "Wir sind daher zuversichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht bei erfolgreichen Verfassungsbeschwerden der Mitwettbewerber im Rahmen seiner Entscheidungen auch die Interessen der EnBW berücksichtigen wird", hieß es dazu von der EnBW.
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Auch ein Jahr nach dem Beschluss zur Energiewende ist der Rückhalt in der Bevölkerung für den Atomausstieg groß. Das zeigt eine repräsentative Umfrage im Auftrag der bayerischen Wirtschaft. Zwei Drittel der Befragten erwarten entweder gar keine Auswirkungen auf die Wirtschaft oder sogar positive Effekte.
Der Energieversorger EnBW bezieht künftig massiv Gas aus Russland. Das Unternehmen habe mit Wirkung ab Oktober 2012 einen langfristigen Gasliefervertrag mit einem ausländischen Gasproduzenten abgeschlossen, teilte Deutschlands drittgrößter Energieversorger am Donnerstag in Karlsruhe mit.
Als dritter der großen Energieversorger hat nun auch Vattenfall Verfassungsbeschwerde eingelegt. Es geht um die Rechtmäßigkeit des Atomausstiegs, denn die Energiekonzerne sehen die Zwangsstilllegung der Kernkraftwerke als Eingriff in ihr Eigentumsrecht. Auch E.on und RWE haben bereits Beschwerden eingereicht und fordern Entschädigung.
Ein Gutachten erhärtet den Vorwurf, dass die frühere baden-württembergische Landesregierung beim EnBW-Aktienrückkauf deutlich zu viel bezahlte. Das Finanzministerium bestätigte der Nachrichtenagentur dapd einen entsprechenden Vorabbericht der "Stuttgarter Zeitung". Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen CDU-Politiker Mappus.
Einem Bericht der Financial Times zufolge hat die Bundesnetzagentur die Kosten für den Stromtrassenausbau, der für die Energiewende nötig ist, zu hoch veranschlagt. Die günstigere Variante ergibt sich dadurch, dass bei die Kosten, die ohnehin angefallen wären, herausgerechnet werden. Die ursprüngliche Kritik an den Kosten würde dadurch relativiert.Strompreise vergleichen
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