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GrenzwerteFür Kamine, Öfen, Holzheizungen und andere kleine Feuerungsanlagen gelten künftig strengere Umweltauflagen. Der Bundesrat stimmte am Freitag einer Verordnung zu, mit der insbesondere der Ausstoß von Feinstaub und Treibhausgasen begrenzt werden soll.
Berlin (ddp/red) - Die baden-württembergische Umweltministerin Tanja Gönner (CDU) verwies darauf, dass damit nach über 20 Jahren die Anforderungen an diese Anlagen an die technische Weiterentwicklung bei der Schadstoffreduzierung angepasst werde. "Nach so langer Zeit war deswegen dieser Schritt überfällig", sagte Gönner im Bundesrat.
"Mit der Novelle gehen wir einen großen Schritt nach vorne. Auch wenn nicht alle Punkte zu unser aller Zufriedenheit gelöst sind, stellt die Verordnung doch ein gutes Fundament dar, auf das man aufbauen kann", sagte Gönner. Der Bundesrat forderte in einer Entschließung, den festgelegten Staubgrenzwert bis Ende 2012 erneut zu überprüfen und hierüber Bericht zu erstatten.
Nach derzeitigen Erkenntnissen liegt der Bestand an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe in Deutschland bei mehr als 15 Millionen. Nach Darstellung der Bundesregierung sind diese Anlagen eine bedeutende Quelle für besonders gesundheitsgefährdende Stoffe wie Feinstaub und Kohlenwasserstoffe. Die Bundesregierung legt daher mit der Verordnung die Einhaltung bestimmter Emissionsgrenzwerte fest.
Bestehende Anlagen, die den Vorgaben entsprechen, können zeitlich unbegrenzt weiter betrieben werden. Wenn nicht, unterliegen die Anlagen einem Sanierungsprogramm mit Übergangsfristen. Die Übergangsregelung ermöglicht den weiteren Betrieb der Anlagen zwischen 20 und 40 Jahren.
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