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26.07.2010, 09:45 Uhr

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Börse

Bundesnetzagentur: Mindestpreis für "grünen Strom"

Da es an der Börse manchmal zu negativen Strompreisen kommt, will die Netzagentur die Regelung zum Mindestpreis verlängern. Diese Maßnahme soll verhindern, dass Stromanbieter ihren Strom verkaufen können und nicht selbst dafür zahlen müssen, dass sie den Ökostrom loswerden.

Bonn (red) – Bei der Bundesnetzagentur will man die Ausnahme-Regelung zur Vermarktung von Ökostrom verlängern. Diese Ausnahme-Regelung ist dafür vorgesehen, Stromverkäufern einen Mindestpreis für die Abnahme des Stroms zu gewährleisten.

Finanzielle Belastung für Verbraucher

Da an der Börse manchmal negative Preise entstehen, müsste der Verkäufer dem Käufer sogar Geld zahlen, damit dieser den erzeugten Ökostrom loswird. Die Zahlungen der Verkäufer an den Käufer belastet außerdem die EEG Umlage, die von allen Verbrauchern getragen werden muss.

Negative Preise durch viel Strom, aber wenig Bedarf

Diese negativen Preise entstehen zum Beispiel an Tagen, an denen wenig Strom verbraucht, aber viel erzeugt wird, wie zum Beispiel an einem Feiertag mit viel Wind. Die erste Regelung ist bis Ende 2010 befristet. Sie sieht vor, dass die Verkäufer den Strom aus erneuerbaren Energien nicht zu jedem Preis an der Börse verkaufen müssen. In bestimmten Ausnahmefällen dürfen sie Preislimits setzen, um eine Veräußerung des Stroms zu erheblich negativen Börsenpreisen zu vermeiden.

Jetzt fordert die Bundesnetzagentur Marktteilnehmer auf, bis zum 16. August 2010 Stellung zu beziehen. Aufgrund der Stellungnahme will die Bundesnetzagentur entscheiden, ob die Regelung nach 2010 verlängert werden sollte.

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