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19.08.2010, 12:18 Uhr

Strom-News

Bewusste Verzerrung?

Brisante Gutachten zu längeren AKW-Laufzeiten

Laufzeitverlängerungen für Kernkraftwerke erhöhen nach Ansicht von Juristen die Haftungsrisiken für die Bundesländer erheblich. Eine Verlängerung ohne Zustimmung des Bundesrates ist aus ihrer Sicht daher schwer vorstellbar. Zudem kommt laut einem Medienbericht ein Regierungsgutachten zu völlig verzerrten Ergebnissen.

Düsseldorf (ddp/red) - "Die Frage der Staatshaftung hat in der bisherigen Diskussion keine Rolle gespielt, obwohl dieser Aspekt bedeutsam ist", sagte der Berliner Verfassungsrechtler Christian Pestalozza dem "Handelsblatt" (Donnerstagsausgabe). Es liege die Annahme nahe, dass sich durch längere Laufzeiten die Haftungsbedingungen wesentlich änderten, was bei einer Laufzeitverlängerung die Zustimmungspflicht der Länder auslöse, sagte der Verfassungsrechtler.

Kraftwerk Gestützt wird die Sichtweise durch ein Gutachten der auf Energierecht spezialisierten Kanzlei Gaßner, Groth und Siederer, das der Zeitung vorliegt. Aus einer Laufzeitverlängerung ergebe sich "eine drastische Ausweitung der Einstandspflicht der Länder" für Schadensereignisse, heißt es in dem Gutachten.

Das Atomgesetz schreibt vor, dass im Haftungsfall zunächst die Anlageninhaber bis zu einem Betrag von 2,5 Milliarden Euro zur Kasse gebeten werden. In einem zweiten Schritt stehen Bund und Länder für 500 Millionen Euro gerade, wovon der Bund 375 Millionen Euro übernimmt, das betroffene Land 125 Millionen Euro. Die Länder müssten im Falle eine Laufzeitverlängerung also für weitere Jahre mit dem Risiko leben, mit 125 Millionen Euro in Anspruch genommen zu werden. Daher halten die Autoren die Zustimmung des Bundesrates für unumgänglich.

Weiterhin wurden am Donnerstag Ausschnitte aus einem von der Regierung in Auftrag gegebenen Gutachten bekannt, in welchem die Effekte einer möglichen Laufzeitverlängerung verzerrrt dargestellt würden. Darüber berichtet die Wochenzeitung "Die Zeit". Dem Bericht zufolge würden in dem Gutachten bei längeren Laufzeiten positive Klimaeffekte eingerechnet, die in einem Szenario ohne Verlängerung nicht enthalten seien. Dieses Gutachten soll als Grundlage für das Energiekonzept von Schwarz-Gelb dienen.

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