Strom-News
SelbstverpflichtungDie Kraftwerksbetreiber wollen sich das Bereithalten von Kapazitäten für eventuelle Strom-Engpässe offenbar fürstlich entlohnen lassen. Das geht aus dem Entwurf einer Selbstverpflichtungserklärung der Branche hervor, der dem "Handelsblatt" (Montagsausgabe) vorliegt - und der einer gesetzlichen Regelung zuvorkommen dürfte.
Berlin (AFP/red) - Den Entwurf habe der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) erarbeitet. Mit der Selbstverpflichtung erklärten sich die Betreiber bereit, in Kaltreserve oder in Betrieb befindliche Anlagen nicht stillzulegen, wenn sie von den Netzbetreibern als systemrelevant identifiziert worden seien, berichtete das Blatt. Voraussetzung dafür solle nach den Vorstellungen des BDEW sein, "dass dem Betreiber die hieraus resultierenden direkten und indirekten Mehrkosten erstattet werden". Die Betreiber wollten sich außerdem verpflichten, Anlagen in Kaltreserve technisch aufzurüsten und sich die dazu anfallenden direkten und indirekten Kosten erstatten lassen.
Hintergrund der Selbstverpflichtung sind laut "Handelsblatt" die knappen Erzeugungskapazitäten, nachdem mit den Beschlüssen zur Energiewende im vergangenen Jahr acht Kernkraftwerke endgültig stillgelegt worden waren. Die Bundesnetzagentur hat darum eine Reihe älterer fossiler Kraftwerke zur Kaltreserve bestimmt. Dabei handelt es sich um Kraftwerke, die im Allgemeinen nicht in Betrieb sind, bei Bedarf aber schnell hochgefahren werden.
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